Räumung einer Wohnung ohne Nachlassverwalter?

3 Antworten

Die korrekte Vorgehensweise wäre wie folgt:

Sind keine Erben vorhanden, muss der Vermieter eine Nachlasspflegschaft bei Gericht (Amtsgericht des Wohnsitzes) beantragen. Gegenüber dem eingesetzten Nachlasspfleger kann er schließlich die ordentliche Kündigung (Drei-Monats-Frist)

aussprechen und somit die Wohnung zeitnah wieder vermieten. Der Nachlasspfleger übernimmt auch das Begleichen offener Geldforderungen aus dem Vermögen des Mieters, das Räumen der Wohnung und andere anfallende Aufgaben. Die Kosten für die Nachlasspflegschaft werden entweder aus dem Vermögen des verstorbenen Mieters beglichen oder der Staat übernimmt sie.

Frage beim Nachlassgericht, ob es einen Nachlasspfleger gibt und versuche mit dem/der ins Gespräch zu kommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:31

Ich will keine schlafende Hunde wecken. Die Frau ist seit einem Jahr Tod

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GGImmo  13.08.2024, 11:43
@Sandy383

Ein gewisses Risiko besteht. Schließlich gibt es noch die Kaution, die mit dem Nachlassgericht abzurechnen wäre

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:31
@GGImmo

Die Kaution steht auf unserem Konto. Diese werde ich auch stehen lassen.

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Also, nichts mehr unternehmen. Rückgängig machen geht sowieso nicht und ich bin eigentlich sicher, dass sich da niemand mehr melden wird.

Konnte der Sohn in die Wohnung bevor er das Erbe ausgeschlagen hat? Dann hat er doch sowieso schon alles Werthaltige an sich genommen und niemand wird ihm und Dir nachweisen können, dass es so etwas überhaupt gab.


Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 10:40

die Nachbarin hatte einen Schlüssel. Der Sohn hatte kein Interesse ob er da war oder auch einen Schlüssel hatte kann ich gar nicht beantworten. Ja ich lasse es auch so und denke nicht mehr daran.

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bwhoch2  13.08.2024, 10:44
@Sandy383

Nachbarin und Sohn hatten also definitiv die ganze Zeit einen Schlüssel und somit nach dem Tod der Mieterin praktisch freien Zugang. Somit waren, als Du geräumt hast, mit Sicherheit keine wertvollen Dinge mehr in der Wohnung. Beide könnten, jeweils die andere Person beschuldigen, falls jemand auf konkrete Dinge Bezug nehmen würde, die angeblich in der Wohnung waren. Da hast Du nichts mehr zu befürchten.

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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Amtsgericht nur dann einen Nachlasspfleger bestellt wenn Wertgegenstände oder Konten/Depots im Nachlaß vorhanden sind und für die bislang unbekannten Erben gesichert werden müssen.

Hier scheint es ja wohl keine Wertgegenstände zu geben. Ansonsten hätten die Erben nicht ausgeschlagen.

Passieren kann Dir nichts. Hier ist ja niemand zuständig und Entrümpelung einer Wohnung ist nicht verboten. Wenn sich wirklich noch ein Erbe meldet, was wohl so gut wie unmöglich ist, könnte man dem sogar die Rechnung für die Entrümpelung unter die Nase halten. Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch wäre Geschäftsführung ohne Auftrag.


Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:30

Also würde das Amtsgericht von alleine keinen Nachlasspfleger beauftragen? Der Staat erbt ja dann die Wohnung ohne Erben. Habe große Angst, dass sich ein Nachlasspfleger melden wird.

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ArminSchmitz  13.08.2024, 07:34
@Sandy383

Ich bin Vermieter und habe es bereits mehrfach erlebt, dass das Amtsgericht einen Antrag auf Nachlasspflege abgelehnt hat weil kein sicherungsbedürftiges Vermögen vorhanden war. Wenn Du diese Erfahrung auch machen willst, dann stell doch einen Antrag. Keine Angst, bei Ablehnung entstehen Dir keine Kosten. Für suboptimal halte ich allerdings, dass Du erst nach Räumung der Wohnung auf diese Idee kommst.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:42
@ArminSchmitz

ich weiß es war Suboptimal. Was könnte schlimmsten Fall passieren, falls sich doch ein Nachlasspfleger melden würde

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ArminSchmitz  13.08.2024, 07:47
@Sandy383

Ich weiß ja nicht wie Du vorgegangen bist. Ich jedenfalls habe vor der Entrümpelung immer eine umfangreiche Photodokumentation angefertigt. Damit hätte ich jederzeit belegen können, dass es in der Wohnung keine Wertgegenstände gab, mithin nur Gerümpel. Kein Nachlaßverwalter würde mit einem darüber diskutieren. Nachlaßverwalter wären im Gegenteil froh über die Arbeitsentlastung.

Ganz nebenbei: Die Kosten der Entrümpelung bekommt man nur bezahlt, wenn Vermögen in ausreichender Höhe im Nachlaß ist. Ohne dem trägt der arme Vermieter alles alleine.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:53
@ArminSchmitz

Es ist alles schiefgelaufen was schief laufen konnte. Die Haustechniker die ich damit beauftragt habe, haben leider keine Fotos gemacht. Ich bin nicht vor Ort. Andere Stadt. Hoffe es kommt kein Nachlasspfleger. Teilte dem Haustechniker mit, dass er mir eine Auflistung aufschreibt was alles in der Wohnung war. Es war nichts wertvolles in der Wohnung. Es war eine Rentnerin in einer geförderten Wohnung. Die Entrümpelung erfolgte jedoch über eine Entrümplungsfirma. Haben ja offene Mieten von einem Jahr sowieso noch die Kosten für die Entrümpelung. Also kann man mit Nachlasspfleger sprechen.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:54
@Sandy383

Im schlimmsten Fall müsste ich wem gegenüber Schadenersatz bezahlen? Wahrscheinlich wenn es Erben geben würde. Aber nach einem Jahr kann ich mir nicht vorstellen, dass es noch Erben geben werden.

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ArminSchmitz  13.08.2024, 07:58
@Sandy383

Ich hatte im vergangenen Jahr das Glück, dass eine wohlhabende Mieterin verstorben war. Da gab es einen Nachlasspfleger und der hat mir die ausstehenden Mieten gezahlt und die Räumung selber auf Kosten des Nachlasses organisiert.

In allen anderen Fällen dieser Art bin ich auf Mietrückständen und Räumungskosten sitzen geblieben. Das wird bei Dir auch der Fall sein. Ein Nachlasspfleger darf nur das zahlen, was im Nachlass vorhanden ist und da ist mit Sicherheit nichts. An Deiner Stelle würde ich garnichts unternehmen.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 08:01
@Sandy383

Dem Staat gegenüber. Aber da haben wir ja noch offene Mietschulden und die Kosten der Räumung offen. Also denkst du es wird nichts mehr kommen?

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ArminSchmitz  13.08.2024, 08:09
@Sandy383

Ich denke nicht, dass da noch was kommen kann. Weder an Einnahmen, denn der Staat haftet nicht für verstorbene Mieter. Noch an Schadensersatzansprüchen. Für die Verstorbene interessiert sich doch anscheinend niemand.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 08:11
@ArminSchmitz

Danke dir für deine Antworten. Zur Not wenn ein Nachlasspfleger noch kommen wird, würde ich mit ihm alles besprechen. Und er müsste dann wohl entscheiden. 🤷🏼‍♀️ ich meine das Kind ist schon in den Brunnen gefallen nur es liegt mir schwer auf dem Magen. Diesen Fehler werde ich nie wieder machen. Hatte aber auch so ein Fall wo kein Nachlasspfleger bestellt wird da es kein Vermögen gibt. Schriftlich vom Amtsgericht da habe ich die Wohnung räumen lassen mit fotodokumentation. Ich bin jetzt bisschen beruhigt

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Sandy383 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 02:45
@ArminSchmitz

Meinst du nach einem Jahr könnte noch was kommen von einem Nachlasspfleger? Was für Erfahrungen hast du schon gemacht? Hast du schon mal die Erfahrung gemacht, dass du ohne Nachlasspfleger eine Wohnung geräumt hast? Hat sich mal im Nachgang ein Nachlasspfleger gemeldet? Was würde im schlimmsten Fall passieren?

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ArminSchmitz  14.08.2024, 06:34
@Sandy383

Wer sollte denn den Antrag auf Nachlasspflege stellen? Da kommt nichts mehr.

Ich habe im Laufe der vergangenen Jahrzehnte schon viele Wohnungen ohne Nachlasspfleger entrümpeln müssen. Niemals hat sich im Nachhinein ein Nachlasspfleger gemeldet.

Deine Befürchtungen sind wirklich grundlos.

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Sandy383 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:28

der Sohn teilte mir mit, dass er das Erbe ausgeschlagen hat und ob es weitere Erben gibt weiß ich nicht. Es ist alles schon ein Jahr her.

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