Ok nur Heizkosten als Nebenkosten anzugeben?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du der Hauptmieter bist, dann enthält dein Mietvertrag nicht nur die Heizkosten als einziger Betriebkostenanteil.


Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 12:01

Naja doch enthält er. Muss selber Stromvertrag erstellen für mich und Untermieter.

Gerhart  07.09.2024, 15:17
@Bwkdkwkfjdne

Ist dein Vermieter so feigiebig , dass er sämtliche anderen Betriebskosten des Hauses freiwillig selbst bezahllt oder ist dein Mietvertrag ein Teilinklusivvertrag, in dem die Fixkosten integriert sind außer Heizkosten? Dann könntest du ja Wasser laufen lassen ohne Ende !!!!

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:28
@Gerhart

Nur heizkosten sind als Nebenkosten angegeben. Alles andere ist nicht integriert. Weiß aber nicht, wie viel mein Mitbewohner dann verbraucht and Wasser und Strom, also kann es nicht 100% richtig angeben. Nur schätzen...

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:30
@Gerhart

Ok gerade gelesen, da sind auch Betriebskosten enthalten aber nicht spezifisch wie viel.

Gerhart  07.09.2024, 15:31
@Bwkdkwkfjdne

Dann lass dir die übrigen Betriebskosten schenken. Was deine Untermieter an Heizkosten verbrauchen, kannst du wohl möglich auch nicht messen, also zahlen die samt Elektroenergie auch eine Pauschalmiete, die du entsprechend hoch ansetzen solltest. Kam spaeter...

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:36
@Gerhart

Nene, also die Betriebskosten inkl. Heizung sind 200€ und die teile ich fair 50/50 mit nächstem Untermieter.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:37
@Gerhart

Die Wohnung also das Haus ist sehr alt wsl 60/70er und Wohnung ist noch sehr alt eingerichtet sogar mit NUR Teppich. Also klar, dass Betriebskosten da weniger sind, da nichts investiert wird seit langem. Dach ist aber recht neu.

Gerhart  08.09.2024, 12:31
@Bwkdkwkfjdne

investitionen haben nichts mit Betriebskosten zu tun außer Heizung und Warmwasser. Schau mal in BrtKV § 2.

Du greifst hier glaube ich viel zu kurz.

§ 2 BetrKV führt neben den Heizkosten noch viele andere Kosten als Punkte auf, die einen Bewohner anteilig entstehen würden. Diese sind auch zumindest als Summe aufzuführen, lediglich die Heizung muss gesondert ausgewiesen werden.

Beim Internet-Anbieter ließe sich gut schätzen.

Der Strom dürfte hier Dein größtes Problem darstellen, da es nicht absehbar ist, wie sich ein Bewohner in dieser Hinsicht verhalten wird. Eine Vertragsauswahl dürfte also bei diesem Punkt absolute Nebensache sein.


Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 22:22

Also ist es ok wenn ich als nebenkosten nur Heizkosten anführe und im Text sage dass strom etx noch dazukommt? Lg

lisaloge  06.09.2024, 22:28
@Bwkdkwkfjdne

Die sonstigen Kosten aus § 2 BetrKV solltest Du auf jeden Fall aufführen.

Strom und Internet können m.E. auch in den Text, da diese üblicherweise nicht mitvermietet werden. Eine WG nimmt in dieser Hinsicht eine Sonderstellung ein.

Bwkdkwkfjdne 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 22:21

Danke, ja bei Besichtigung etc wird man es ja eh absprechen wie hoch kosten sein werden, nehme eh günstigeres wlan