Ok nur Heizkosten als Nebenkosten anzugeben?
Hallo!!
Wollte gerade eine WG veröffentlichen auf immoscout 24 doch da steht:
"Trage hier die Kosten, die zusätzlich zur Kaltmiete auf deine Mieter:innen zukommen ein. Welche Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht kannst du der Betriebskostenverordnung (§ 1 & § 2 BetrKV) entnehmen. Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung, Verwaltungskosten, Versicherungskosten, Leerstandskosten und im Mietvertrag nicht detailliert aufgeführte sonstige Nebenkosten darfst du nicht umlegen. Du hast die Möglichkeit, nicht umlagefähige Nebenkosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Strom, Wasser, Warmwasser und Heizkosten gehören zu den verbrauchsabhängigen Nebenkosten, die komplett umlagefähig sind. Kaution Die Kaution, darf nicht höher als die dreifache Kaltmiete sein. Heizkosten separat aufführen Du kannst die Heizkosten als gesonderten Posten angeben (anstatt als Teil der Nebenkosten). Das kann z.B. bei Objekten mit einer Etagenheizung ratsam sein."
Problem: weiß nur, dass 100€ Heizkosten sein werden (klar evtl muss man später draufzahlen oder kriegt Teil zurück) aber habe noch keinen Strom und Internetanbieter also weiß nicht wie viel der WG Mitbewohner zahlen müsste. Ist es legal in Beschreibung zu schreiben, dass es noch extra draufkommt?
Lg?
2 Antworten
Wenn du der Hauptmieter bist, dann enthält dein Mietvertrag nicht nur die Heizkosten als einziger Betriebkostenanteil.
Ist dein Vermieter so feigiebig , dass er sämtliche anderen Betriebskosten des Hauses freiwillig selbst bezahllt oder ist dein Mietvertrag ein Teilinklusivvertrag, in dem die Fixkosten integriert sind außer Heizkosten? Dann könntest du ja Wasser laufen lassen ohne Ende !!!!
Nur heizkosten sind als Nebenkosten angegeben. Alles andere ist nicht integriert. Weiß aber nicht, wie viel mein Mitbewohner dann verbraucht and Wasser und Strom, also kann es nicht 100% richtig angeben. Nur schätzen...
Ok gerade gelesen, da sind auch Betriebskosten enthalten aber nicht spezifisch wie viel.
Dann lass dir die übrigen Betriebskosten schenken. Was deine Untermieter an Heizkosten verbrauchen, kannst du wohl möglich auch nicht messen, also zahlen die samt Elektroenergie auch eine Pauschalmiete, die du entsprechend hoch ansetzen solltest. Kam spaeter...
Nene, also die Betriebskosten inkl. Heizung sind 200€ und die teile ich fair 50/50 mit nächstem Untermieter.
Die Wohnung also das Haus ist sehr alt wsl 60/70er und Wohnung ist noch sehr alt eingerichtet sogar mit NUR Teppich. Also klar, dass Betriebskosten da weniger sind, da nichts investiert wird seit langem. Dach ist aber recht neu.
investitionen haben nichts mit Betriebskosten zu tun außer Heizung und Warmwasser. Schau mal in BrtKV § 2.
Du greifst hier glaube ich viel zu kurz.
§ 2 BetrKV führt neben den Heizkosten noch viele andere Kosten als Punkte auf, die einen Bewohner anteilig entstehen würden. Diese sind auch zumindest als Summe aufzuführen, lediglich die Heizung muss gesondert ausgewiesen werden.
Beim Internet-Anbieter ließe sich gut schätzen.
Der Strom dürfte hier Dein größtes Problem darstellen, da es nicht absehbar ist, wie sich ein Bewohner in dieser Hinsicht verhalten wird. Eine Vertragsauswahl dürfte also bei diesem Punkt absolute Nebensache sein.
Also ist es ok wenn ich als nebenkosten nur Heizkosten anführe und im Text sage dass strom etx noch dazukommt? Lg
Die sonstigen Kosten aus § 2 BetrKV solltest Du auf jeden Fall aufführen.
Strom und Internet können m.E. auch in den Text, da diese üblicherweise nicht mitvermietet werden. Eine WG nimmt in dieser Hinsicht eine Sonderstellung ein.
Danke, ja bei Besichtigung etc wird man es ja eh absprechen wie hoch kosten sein werden, nehme eh günstigeres wlan
Naja doch enthält er. Muss selber Stromvertrag erstellen für mich und Untermieter.