Einzug bei Eigentümerwechsel?


07.08.2024, 18:24

Hallo,

Ich möchte gern mit meiner Freundin Zusammenziehen, in Ihre Wohnung. Sie bewohnt eine Mietwohnung (seit 7 Jahren) von einem privaten Vermieter.Dieser hat das Haus inkl. Wohnung über einen Markler zum Verkauf angeboten.

Meine Fragen:

1. Muss zwingend der Mietvertrag geändert werden?

2. Kann er meinen Einzug aus dem Grund weil Verkauf ablehnen?

3. Enstehen Ihm Nachteile dadurch?

Danke im vorraus

PS: Er äussert sich nicht auf Nachfrage von uns deshalb gehe ich davon aus er hat was dagegen.

2 Antworten

Er möchte verkaufen und nicht mit Ihnen über eine Vertragsänderung reden bevor der Verkauf durch ist.

Zu etwas anderem zwingen können Sie ihn nicht.

Halten Sie mal brav die Füßchen still, soweit das Haus in dem Ihre Freundin gemietet hat ein Zweifamilienhaus ist, in dem der Eigentümer selber ebenfalls wohnt.

Der könnte sonst zur Erleichterung des Verkaufes auf die Idee verfallen, die Freundin erleichtert zu kündigen; dann sitzen Sie beide auf de Straße:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Vatervon2484 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:39

Er bewohnt das Haus nicht selbst

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Was bringt die Zukunft.

Der jetzige Eigentümer verkauft das Haus.

Der neue Eigentümer

a) belässt alles wie es ist und du kannst mit dem neuen Eigentümer verhandeln betreffend des Zweitmieters

b) der neue Eigentümer kündigt alle Mietverträge wegen Eigenbedarf. Dann ist alles hinfällig.

Da bleibt nur Abwarten.

Der jetzige Eigentümer macht hier wohl gar nichts mehr.