Vermieter setzt Termine für Renovierungsarbeiten vor Auszug?
Einem Mieter wurde gekündigt, dieser soll zum 01.10. aus der Wohnung ausgezogen sein. Soweit so gut, nun setzt allerdings der Vermieter Termine für Renovierungsarbeiten innerhalb des noch bestehenden Mietverhältnisses. Allerdings geht’s hier weniger um „streiche die Wände in Farbe xy“ sondern es geht um Umbaumaßnahmen, so sollen beispielsweise Handwerker ins Haus kommen, die elektrische Rollläden in einem Raum verbauen sollen.
Muss der Mieter hier klein beigeben und dies akzeptieren und gegebenenfalls auch Platz frei machen, oder sind solche Arbeiten erst nach Auszug rechtens?
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Einbau von elektrischen Rolläden ist eine energetische Modernisierung, die mit dreinmonatigen Vorlauf anzukündigen ist. Trifft das bei dir zu, so wäre es rechtens.
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Das wird bestimmt lustig, wenn die Handwerker vor der Tür stehen und nicht reinkommen.
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Erst nach Auszug.
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Wenn diese Maßnahme(n) für alle Parteien anfällt (und frühzeitig angekündigt wurde), ist es rechtens.
Sonst soll er Dir ein Hotel bezahlen.
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Der eigentliche Aufwand für die Montage pro Rollladen liegt bei 2 bis 3 Handwerkerstunden.
https://www.fenster24.de/ratgeber/montage/rollladen-elektrisch-nachruesten/
Du möchtest wissen:
Muss der Mieter hier klein beigeben und dies akzeptieren und gegebenenfalls auch Platz frei machen, oder sind solche Arbeiten erst nach Auszug rechtens?
Das würde bedeuten: Wird das Mietverhältnis nicht gekündigt - wird es auch keine elektrischen Rollläden geben. Kann das sein? Ich glaube nicht.
Die Mieter müssen auch nicht klein beigeben. Der Vermieter reinvestiert Mittel in seine Immobilie. Erfahrungsgemäß werden solche Maßnahmen positiv wahrgenommen. Stellt die Modernisierung doch auch einen Nutzen für den Mieter dar.
Und ja. Gegebenenfalls muss der Mietern den Handwerkern auch Platz frei machen, um die Arbeiten fachgerecht ausführen zu können.