Darf der Anwalt 2 Kostenrechnung für eine außergerichtliche Unterlassungserklärung verlangen?

Habe letztes Jahr im November 23 eine Unterlassungerklärung von einem Anwalt erhalten in Höhe von 5000 Euro und zuzüglich verlangte man von mir die Anwaltskosten in Höhe von 540 Euro da ich im Facebook der jenigen das schlimmste gewünscht hatte.Daraufhin bin ich zu meinem Anwalt gegangen und ihm die Unterlassungserklärung in die Hand gedrückt um mir zuhelfen.Im vorgespräch sagte er mir das es mich genauso kosten würde wie alle anderen Anwälte also 540 Euro.Ich sagte zu und er machte sich schlau beim Staatsanwalt und Akteneinsicht bei der Polizei .Und gab mir die unterlagen am 13.2.24 in die Hand mit einem Schreiben „Nachdem meine Tätigkeiten damit beendet ist überreiche ich Ihnen meine Vergütungsabrechnung in Höhe von 540 Euro zu begleichen , „So und heute kam nochmal ein Brief .Er verlangt wieder Geld von mir in Höhe von 547 Euro mit dem Betreff unterlasseungserklärung unwahrer Behauptung.“Bin mit dem Unterlassungserklärung zu ihm gegangen damals und jetzt legt er mir 2 Rechnungen vor .Das erste damals“ Verdacht auf Verleumdung „und die zweite Rechnung jetzt mit „Unterlassung unwahrer Behauptung „Ich verstehe dass nicht so genau.Er hat damals nur von einem Betrag geredet und jetzt sowas.In dieser Angelegenheit habe ich nicht einmal beleidigt und sonst noch was.Warum muss ich die Kosten tragen? Sofort nachdem ich ein Anwalt eingeschaltet hatte wurde diese auch eingestellt und seit Februar 24 kam auch nichts mehr von der Gegenseite und mein Anwalt möchte jetzt wieder Geld haben.Wie richtig ist das bitte?Seine Begründung ist dass es um eine vorheriges Ermittlungsverfahren vom Staatsanwaltschaft betraf.Was soll man dadrunter verstehen?Habe eine Einstellung erhalten dass war’s.Ich frage euch deshalb weil man mit meinem Anwalt nicht richtig darüber sprechen kann da er sehr hecktig ist.Bitte um Antworten.Danke im voraus

Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Kosten, Anwaltsgebühren, Anwaltskosten
Dürfen Handwerker für das was nicht vereinbart wurde in Rechnung stellen?

Hallo zusammen.

Ich habe ein Unternehmen für den Rückbau der Brandschutzwand berauftragt.Das heißt eine Wand was auf dem Nachbargrundstücks steht muss zurückgebaut werden ,so dass es auf meinem Grundstück steht.Das Angebot beinhaltet nur das was der Handwerker zumachen hat inklusive Material somit ein Festpreis.Einige arbeiten haben wir übernommen (das Fundament ausgraben und später verfüllen mit Erde )damit der Preis nicht zuteuer wird.(wurde so vereinbart).Aber der Handwerker hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten.Macht meine Arbeit was nicht vereinbart wurde und verlangt jetzt 800 Euro für die Arbeit die Ich machen musste.Wie richtig ist das.Macht noch Druck meiner Ehefrau das das sofort gemacht werden müsse obwohl er mir die genaue Zeit vorher sagen musste, was er nicht gemacht hat.Aber nein es muss sofort gemacht werden und das kurz vor meinem Feierabend.Er hat uns richtig in eine Falle gelockt.Bin ich gezwungen ihn zu bezahlen? Er hat 2 std.gearbeitet ohne mein Einverständnis obwohl meine Frau gesagt hat dass ich in 2 std Feierabend habe und meine Arbeit ausführen würde aber Nein darauf hat er nicht reagiert und hat trotz meine Arbei gemacht.Undzwar die Wand bis zum Fundament mit Erde verfüllt was ich ausgegraben hatte.4 Meter Länge und 70 cm Breite.tiefe 1,50 cm Und dafür 800 Euro.Mit der Aussage sie müssen bis 17 Uhr arbeiten und Sie könnten nicht noch auf mich warten bis ich von der Arbeit komme.Erstens vorher nicht Bescheid sagen und zum letzten Drucker sowas😡.Sie haben nicht mal bis 17 Uhr gearbeitet.Nachdem verfüllen direkt Feierabend gemacht.Und was hat das jetzt gebracht wenn Sie nicht einmal weiterarbeitet haben dass man mir noch die Arbeit wegnimmt und von mir die Kosten verlangt .Ist das so richtig was Sie gemacht haben.Meinerseits war das eine reine verarsche um /mehr Geld zu erdienen.Würde mich auf eure Antworten freuen.LG

Rechnung, Handwerker
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