Kann Vermieter bei fehlendem Einzugsprotokoll zum Auszug Forderungen stellen?

2 Antworten

Da offenbar dein Nachmieter schon zugange ist, kann also der Zustand der Wohnung gar nicht mehr ermittelt werden. Dann gilt, was im Übergabeprotokoll steht.

Mit dem Einzugsprotokoll vergleichen geht schon mal nicht, wenn es keins gibt.

Was steht denn in deinem Mietvertrag zur Renovierungspflicht? Musst du beim Auszug die Wohnung renoviert übergeben? Dann hättest du sie aber auch renoviert übernehmen müssen. Wenn da nichts steht, gilt "besenrein", das heißt, du übergibst die Wohnung oberflächlich geputzt und hast Schäden beseitigt, aber nicht renoviert. Nicht mal die Dübellöcher müssen alle weg.

Sehr viele Vermieter versuchen aus angeblichen "Mängeln" bei Auszug noch Gewinn zu schlagen, z.B. bei Putzstreifen auf den Fußleisten oder wenn eine Renovierung ansteht. Dagegen muss man sich wehren. Bindend ist nur der Mietvertrag!

Hast du beim Einzug denn Fotos gemacht? Oder irgendeine Art von Korrespondenz geführt, am besten mit dem Vermieter selbst, in dem der damalige Zustand der Wohnung erwähnt wurde? Heb alles auf. Leg einen digitalen Ordner dafür an.

Es kann dir aber blühen, dass du trotzdem einen Teil deiner Kaution los bist, wenn du eben gar nichts dokumentiert hast.

Genau aus diesem Grund ist ein Übergabeprotokoll auch bei Einzug sooo wichtig. Du hättest in Deinem eigenen Interesse darauf bestehen müssen.

Du kannst jetzt nicht beweisen, dass die Wohnung bereits bei Deinem Einzug in einem renovierungsbedürftigen Zustand war.


Decla3 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 19:43

Nun, meinem Verstandnis nach liegt das Problem nun auf beiden Seiten. Weder kann ich beweisen, dass sich die Wohnung bei Einzug in einem schlechten Zustand befand, noch kann der Vermieter beweisen, dass sich die Wohnung zu dem Zeitpunkt in einem guten Zustand befand. Dazu kommt, dass ich mit dem Nachmieter flüchtig in Kontakt stehe und dieser gerade dabei ist die Wohnung auf eigene Faust selbst zu renovieren weil ihm der Zustand der Wohnung ebenfalls nicht gepasst hat und vom Vermieter in der Hinsicht "nichts kam"

AngiedieSchlaue  03.09.2024, 19:46
@Decla3

Wenn Dein Nachmieter die Wohnung bereits auf eigene Faust renoviert, so entstehen doch dem Vermieter keinerlei Kosten, die er von der Kaution abziehen dürfte.