Kann Vermieter bei fehlendem Einzugsprotokoll zum Auszug Forderungen stellen?
Folgende Situation:
Damals wurde in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung frei. Da ich zu der Zeit dringend auf der Suche nach einer Wohnung war habe ich diese durch einen privaten Kontakt im gleichen Haus in vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vermieter einfach mal ohne dessen Beisein anschauen können. Die Schlüssel für die Wohnung wurden vom Vormieter bei dessen Auszug einfach bei der Nachbarin in den Briefkasten geschmissen, dieser hatte sich aus dem Staub gemacht und die Wohnung in einem Renovierungsbedürftigen und vermüllen Zustand hinterlassen.
Ich hatte mir damals also die Wohnung angeschaut und beim Vermieter trotz Zustand der Wohnung direkt Interesse gezeigt. Er hat mir nach einem längeren Telefonat, wo auch der Zustand der Wohnung Thema war, letztendlich per Post einen Mietvertrag zugeschickt, diesen sollte ich unterschreiben und zurückschicken, die Wohnung könne ich ab sofort bewohnen. Die Schlüssel wären ja schon da.
Lt. seiner damaligen Aussage wollte er die Wohnung eigentlich renovieren lassen, wenn ich aber sofort einziehen würde, und der Mietvertrag demnach auch ab sofort laufen würde, schiebt er diese Renovierung bis zu meinem Auszug auf. So die damalige Absprache. Eine ordentliche Übergabe hat nie stattgefunden. Ob dies der damaligen Corona-Situation oder dem Desinteresse des Vermieters für die Wohnung geschuldet war weiß ich nicht.
Nun bin ich seit einigen Monaten dort ausgezogen und das einzige was bislang noch ausbleibt ist die Rückzahlung der Kaution. Kürzlich meldete ich mich bei dem Vermieter bezüglich der Rückzahlung und bekam bloß die Antwort, dass das ganze noch geprüft wird da ich die Wohnung in einem stark Renovierungsbedürftigen Zustand übergeben hätte. Nach einer kurzen Diskussion wurde ich abgewimmelt mit den Worten man werde das Einzugsprotokoll mit dem Auszugsprotokoll abgleichen und dann eine Lösung bezüglich der gezahlten Kaution finden.
Da bei Auszug tatsächlich eine Ordnungsgemäße Übergabe (über eine Marklerin) stattgefunden hat, wo ich auch selbstverständlich per Unterschrift den Zustand der Wohnung auf dem Protokoll bestätigt habe, bei Einzug damals aber nicht, stellt sich jetzt für mich natürlich die Frage, was möchte er da eigentlich abgleichen? Kann er mir überhaupt etwas, wenn bei Einzug überhaupt keine Übergabe stattfand?
2 Antworten
Da offenbar dein Nachmieter schon zugange ist, kann also der Zustand der Wohnung gar nicht mehr ermittelt werden. Dann gilt, was im Übergabeprotokoll steht.
Mit dem Einzugsprotokoll vergleichen geht schon mal nicht, wenn es keins gibt.
Was steht denn in deinem Mietvertrag zur Renovierungspflicht? Musst du beim Auszug die Wohnung renoviert übergeben? Dann hättest du sie aber auch renoviert übernehmen müssen. Wenn da nichts steht, gilt "besenrein", das heißt, du übergibst die Wohnung oberflächlich geputzt und hast Schäden beseitigt, aber nicht renoviert. Nicht mal die Dübellöcher müssen alle weg.
Sehr viele Vermieter versuchen aus angeblichen "Mängeln" bei Auszug noch Gewinn zu schlagen, z.B. bei Putzstreifen auf den Fußleisten oder wenn eine Renovierung ansteht. Dagegen muss man sich wehren. Bindend ist nur der Mietvertrag!
Hast du beim Einzug denn Fotos gemacht? Oder irgendeine Art von Korrespondenz geführt, am besten mit dem Vermieter selbst, in dem der damalige Zustand der Wohnung erwähnt wurde? Heb alles auf. Leg einen digitalen Ordner dafür an.
Es kann dir aber blühen, dass du trotzdem einen Teil deiner Kaution los bist, wenn du eben gar nichts dokumentiert hast.
Genau aus diesem Grund ist ein Übergabeprotokoll auch bei Einzug sooo wichtig. Du hättest in Deinem eigenen Interesse darauf bestehen müssen.
Du kannst jetzt nicht beweisen, dass die Wohnung bereits bei Deinem Einzug in einem renovierungsbedürftigen Zustand war.
Wenn Dein Nachmieter die Wohnung bereits auf eigene Faust renoviert, so entstehen doch dem Vermieter keinerlei Kosten, die er von der Kaution abziehen dürfte.
Nun, meinem Verstandnis nach liegt das Problem nun auf beiden Seiten. Weder kann ich beweisen, dass sich die Wohnung bei Einzug in einem schlechten Zustand befand, noch kann der Vermieter beweisen, dass sich die Wohnung zu dem Zeitpunkt in einem guten Zustand befand. Dazu kommt, dass ich mit dem Nachmieter flüchtig in Kontakt stehe und dieser gerade dabei ist die Wohnung auf eigene Faust selbst zu renovieren weil ihm der Zustand der Wohnung ebenfalls nicht gepasst hat und vom Vermieter in der Hinsicht "nichts kam"