Hat jemand Erfahrung damit, einen großen Hund zu Besuch in einer Wohnung von der freien Scholle zu haben?

2 Antworten

Besucherhunde sind nicht verboten, in keiner Genossenschaft. Sie dürfen halt nicht wochenlang bleiben, aber gegen eine Nacht ist nichts einzuwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verkauf von Hundetransportsystemen

Also, wenn der Hund nur eine Nacht da ist und nachweislich nicht dort wohnt, ist das kein Problem. Besucher Hunde müssen geduldet werden. Bis das irgendjemand merkt oder irgendjemanden mitteilt, ist der Hund ja schon wieder weg oder ?

Ich verstehe deinen Text nicht ganz weil du sagst, es ist dein Hund und deine Wohnung. Wo ist der Hund denn sonst normalerweise?