Mietrecht?

5 Antworten

Ist die mängelfreie Abnahme dokumentiert? Wann genau hat der Vermieter reklamiert? Wann hat der Vermieter die Forderung gestellt?

Ich sehe die Anspruchsgrundlage des Vermieters als eher schwierig. Wenn der Vermieter die flüssige Raufaser als Mangel sieht, dann hätte er das relativ leicht bei der Übergabe feststellen können. Auch die Ausführung hat er anscheinend nicht bemängelt.

Letztendlich wird wohl ein Gericht entscheiden müssen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Muhamed10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 12:19

Bei Abnahme war alles in Ordnung und die Kaution ist ausgezahlt

Muhamed10 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 12:18

Ca 1 Monat später

Ich habe gerade mal zu "flüssige Rauhfaser" gegoogelt und bin direkt auf folgenden Text gestoßen:

Das Entfernen

Das Entfernen von flüssiger Rauhfaser gelingt in der Regel nur durch Abschaben oder (nur bei sehr kleiner Strukturkörnung) durch Abschleifen. Beides verursacht beträchtliche Schäden an der Wand, und bedeutet einen hohen Aufwand und sehr viel Schmutz. Bevor dann die Wand wieder gestaltet werden kann, muss sie meist aufwändig wieder ausgeglichen werden. In einigen Fällen kann ein Überziehen mit Flächenspachtel eine Möglichkeit sein, um wieder eine glatte, unstrukturierte Wandoberfläche herzustellen. Bei den meisten Produkten ist das aber nicht möglich. Ein Neugestalten der Wände – etwa durch Übertapezieren – ist ebenfalls nicht möglich.

Flüssige Rauhfaser: Auftragen, Streichen und Entfernen - so geht's! - Talu.de

Das bedeutet: Man hat eine Wohnung mit glatten oder tapezierten Wänden übernommen und dann mit dieser Farbe neu gestaltet. Jeder, der als nachfolgender Bewohner eine andere Vorstellung davon hat, wie die Wände gestaltet sein sollen, hat dann das oben beschriebene Problem. Deshalb ist es verständlich, wenn ein Vermieter das Entfernen der Farbe und den damit verbundenen Aufwand in Rechnung stellt.

Für mich kommt die Verwendung eines solchen Materials einer Sachbeschädigung gleich und ganz klar hast Du die damit gestrichenen Wände nicht so zurück gegeben, wie Du sie übernommen hast, denn sie waren in der Oberflächenstruktur total verändert.

Du wirst nicht nur einen Mahnbescheid bekommen haben, sondern zuvor auch schon eine Rechnung. Wenn Du jetzt dem Mahnbescheid widersprichst, wird Dich der Vermieter auf Zahlung verklagen und ich würde seine Chancen gar nicht so schlecht einschätzen. Am Ende hast Du dann nicht nur die 2800 € am Bein, sondern auch noch alle Mahn- und Prozesskosten.

Von Experte Gerhart bestätigt

Meiner Meinung nach nicht.

Sowas ist doch nichts was man (der Vermieter) bei der Übergabe nicht hätte sehen können.


bwhoch2  23.08.2024, 11:38

Bist Du Dir sicher? Der Vermieter oder wer für ihn die Übernahme macht, weiß nicht, dass hier mit flüssiger Rauhfaser gestrichen wurde, sondern für ihn sieht es erst einmal so aus, wie sehr viele mit Rauhfasertapeten beklebte Wände und sieht daher kein Problem. Stellt sich hinterher aber heraus, dass es gar keine Tapete ist, kommt ein großer Schaden zu Tage. Insofern gehe ich mal davon aus, dass der Vermieter in einem Prozess sehr gute Chancen hätte.

sowas sollte man mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht klären ,denn es kann sein das die FRist für die Mängelmeldung schon abgelaufen ist ausserdem hast Du eine Wohnungsabnahme ohne Mängel

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Widersprich dem Mahnbescheid, dann müssten sie klagen wenn sie es weiter verfolgen möchten. Wenn du nicht widersprichst, wird er vollstreckbar.

Also unbedingt widersprechen, das Formular dafür liegt bei. Wichtig: Das muss binnen 14 Tagen passieren.