Mietvertrag als Mieter im Voraus unterschreiben und erst bei der Übergabe Unterschrift vom Vermieter bekommen?
Halo zusammen,
ich habe endlich eine passende Wohnung in Berlin gefunden und alle Fragen zum Mietvertrag etc. geklärt. Alles steht fest.Die Wohnung ist über einen Makler vermittelt worden, der nicht selbst Vertragspartner ist und somit auch nicht unterschreiben kann.
Der Makler will, dass ich den Mietvertrag unterzeichne und diesen ihm postalisch zusende. Im Gegenzug würde er zum Wohnungsübergabetermin eine auch vom Vermieter unterschriebene Ausfertigung mitbringen.
Problem dabei: die Übergabe ist erst in 2 Monaten und bis dahin muss ich meine jetzige Wohnung auf jeden Fall verlassen.
Ich habe die Sorge, mich mit der Unterschrift rechtlich zu binden, ohne dabei die rechtliche Sicherheit zu haben, eine Übergabe oder Anspräche auf Entschädigung ggfs. durchsetzen zu können, wenn keine/verspätete Übergabe stattfindet.
Denn sollte der Vermieter aus welchen Gründen auch immer doch nicht mehr unterschreiben, kann ich kurzfristig nicht mehr Alternativen finden, und ich kann bis dahin auch keinen weiteren Vertrag (zur Absicherung) unterschreiben, sonst hätte ich, wenn er dann doch unterschreibt, zwei Verträge, für die ich mindestens während der Mindestvertragslaufzeit Miete zahlen müsste, zusätzlich zu den Kautionszahlungen.
Wie schätzt ihr die Situation? Ist das Üblich bei Wohnungsvermittlungen über Makler? kann ich meine Situation absichern ?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Es ist total unüblich, dass du als Mieter mit der Unterschrift des Vermieters auf dem neuen Mietvertrag 2 Monate warten sollst. Setze dem dreisten Makler einen Termin und erkläre ihm, dass du, falls er den Vertrag nicht unterschrieben an dich bis zum Termin zurückgibt, eine Feststellungsklage führen wirst.
Weise den Makler auf den § 145 BGB hin. Als Erfüllungsgehilfe des Vermieters hat er dir den Vertrag übergeben, hat dir also einen Vertrag angetragen. Du hast den Vertrag mit deiner Unterschrift angenommen und guten Glaubens an den Makler zur Weiterleitung an den Vermieter übersandt.
Welche Hinderungsgründe der Unterschriftsleistung des Vermieters da vorliegen, ist zunächst uninteressant. Der Mietvertrag hatte doch nicht etwa einen Entwurfsvermerk? Hast du eine Kopie des Mietvertrages?
Der neue Mietvertrag ist ja nur gültig wenn BEIDE unterschreiben.
Es ist normal das nicht gleichzeitig unterschrieben wird.
Warum solltest du Miete für eine Wohnung zahlen müssen in der du nicht lebst und für die du keinen gültigen Mketvertrag hast.
Danke für deine Antwort,
wenn ich den Vertrag unterschreibe muss ich auch dann zahlen, wenn ich dort nicht wohne.
die Sorge ist, dass ich unterschreibe und der Vermieter dann doch nicht mehr unterschreibt und ich das erst kurz vor meinem Auszugsdatum erfahre. Das generell nicht gleichzeitig unterschrieben werden muss, ist -wie du erwähnst- nicht ungewöhnlich.
Nein das stimmt nicht. Der Vertrag ist nur gültig wenn BEIDE unterschreiben.
das ist verständlich, aber solange der Vermieter nicht unterschreibt, habe ich auch keine Sicherheit bezüglich einer Wohnung, und gleichzeitig kann ich auch keine andere nehmen, weil ich dann, wenn der erste Vermieter doch unterschreibt, 2 Verträge hätte.
Es geht mir darum, ein Datum festzusetzen, bis zu dem ich eine Unterschrift bekommen sollte oder meine Unterschrift als nicht mehr gültig gilt.
Es ist nicht unüblich das Mietverträge per Post oder anderweitig zum Zwecke der Unterschriften hin- und her geschickt werden.
Das birgt natürlich ein gewisses Risiko. Für beide Seiten.
Du kannst Ja ein Schreiben dazu machen in dem Du um Rücksendung des Vertrages binnen 2 Wochen bittest. Ansonsten siehst Du den Vertrag als nicht zustande gekommen an.
Kündigen kannst Du jetzt eh erst zum 30. November.
Danke für deine Antwort.
der Mietvertrag hat keinen Entwurfsvermerk, und ich habe den Mietvertrag ohne Unterschrift verschickt bekommen. eine Kopie liegt mir also vor.
Der Vermieter/Vertragspartner ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in anderem Bundesland, wo der GF auch ist, also der Vertreter des Vertragspartners (alles recherchiert Eintragung, Handelsregisternummer, Geschäftsführer Name + Profile auf beruflichen Netzwerken Xing/LinkedIn etc., alles vorhanden).
Ich glaube auch, dass das der Hintergrund ist, warum es nicht schnell erfolgen kann, aber 2 Monate sind einfach zu lang meiner Meinung nach.
Ich habe jetzt dem Makler vorgeschlagen, einen baldigen Termin für beiderseitige Unterzeichnung vor Ort zu machen, mir zuerst eine vom Vermieter unterschriebene Ausfertigung zu senden oder den Vertrag dahingehend anzupassen, dass dieser nur dann zustande kommt, wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Unterschrift das Gegenstück zugestellt bekomme.
Mal sehen, wie er darauf reagiert.