Neue Küche durch Vermieter, 65/monatlich, muss ich für die gesamte Dauer des Mietvertrages zahlen?

6 Antworten

Ja, diese Miete ist monatlich zu bezahlen, bis zum Auszug.

Wobei ich 65€ echt einen Schnapper finde. Das sind in 15 Jahren keine 12.000€.

Geht ein E-Getät kaputt muss es der Vermieter reparieren oder ersetzen.


Erwin71770812  09.10.2024, 18:50

Kann man so sehen. Unsere Küche kostet keine € 12000, und das Essen schmeckt uns auch.

Hier kann natürlich noch vereinbart werden, dass der Mieter alle Elektrogeräte reparieren und ersetzen muss.

Wenn Du Miete für die EBK zahlst bleibt sie Eigentum des Vermieters.

Die Wohnung wird ja auch nicht Eigentum des Mieters wenn er z.B. 20 Jahre lang Miete bezahlt.


schelm1  07.09.2024, 18:33

Logisch einfach!

Hallo Agimemnon,

da die Küche zur Mietsache gehört für die Du extra bezahlst, ist auch der Vermieter für Reparaturen derselben zuständig, das kann auch ein Vorteil für Dich sein.

Aber zur eigentlichen Frage, die Küche gehört immer dem Vermieter, also kannst Du auch keine Ablöse vom Nachmieter verlangen!

Nein, das war durch Modernisierung ne Mieterhöhung. Somit gehört die Küche nicht dir und die Erhöhung musst du die ganze Zeit zahlen. Gleiches geschieht bei badrenovierung. Oder willst du da ne neue Badewanne mitnehmen.

Bezüglich der Zahlungen müsste was im Mietvertrag vereinbart sein.

Die Küche hast Du mitgemietet. Sie ist Eigentum des Vermieters. Zahlen musst Du bis zum Auszug.