Angeblich falsche Rücksendung wie vorgehen?

Hi, meine Schwester hat vor 2 Wochen x2 teure Sonnenbrillen (180€ pro Brille) bei einem bekannten Brillenverkäufer bestellt und die Brillen beide wieder zurück geschickt. Jetzt hat Sie vor 2 Tagen eine Antwort erhalten in der steht, dass eine Brille angeblich falsch zurück geschickt wurde und das sie diese Brille angeblich nicht im Sortiment haben. Meine Schwester hat sich das Modell angeschaut, was sie angeblich zurück geschickt haben soll und es sieht zu 95% identisch aus nur das die Gläser etwas heller sind.

Der Verkäufer hat direkt geantwortet und meinte wieder, dass das falsche Modell zurück geschickt wurde und sie deshalb das Geld nicht erstatten können. Meine Schwester hat nochmal geschrieben, dass das eine Frechheit ist, dass behauptet wird, dass sie das falsche Modell zurück geschickt hat und hat mit einem Anwalt gedroht. Daraufhin hat sie eine Mail erhalten, dass das an die Versandabteilung gegeben wurde und die sich dann melden.

Sie hat auch heute nochmal dort angerufen, da wurde aber auch gesagt, dass die auf die Antwort von der Versandabteilung warten muss.

Meine Schwester hat mir als sie die Brillen bekommen hat von beiden ein Foto geschickt wie sie die Brillen im hellen Licht trägt und mich gefragt, ob sie gut aussehen und auf dem Bild kann man ganz klar sehen, dass es die Brille mit den dunklen Gläser ist, so wie bestellt und das selbe Modell wurde dann auch wieder zurück geschickt.

Was wenn der Brillenverkäufer sich jetzt weigert das Geld zurück zu überweisen? Lohnt es sich dann einen Anwalt einzuschalten? Meine Schwester hat eine Rechtsschutzversicherung.

Danke im Voraus.

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Wer ist für die erneuten Portokosten zuständig, wenn am Empfangsort das Paket nicht in die Packstation passt und zurückgesandt wird?

Es wurde ein größeres Konvolut an Elektronik bei Kleinanzeigen an Selbstabholer inseriert.

Ein Interessent fragte an, ob es ausnahmsweise auch an die Packstation geschickt werden könne und Käufer/Verkäufer einigten sich darauf.

Versandkosten betrugen ca. 10,50€.

Nun ist im Sendungsstaus zu sehen, dass das Paket zurück kommt mit der Meldung dass die "Sendung nicht den Versandbedingungen entspricht"

Was genau damit gemeint ist, ist aktuell noch unklar, da der Verkäufer es noch nicht wieder in Empfang nehmen konnte (erst heute).

Der Verkäufer hatte bisher nichts an Packstationen versendet und weiß nicht, dass es dort Limits für die Größe eines Paketes gibt.

Es handelte sich jedoch um ein Quaderförmiges Paket, das die Abmessungen des größten Packstation Faches (70x60x40 cm) eigentlich nicht überschreiten sollte. Der teure Versand kam nur wegen des Gewichts von 5,5 kg zustande, von den Abmessungen hätte wohl auch die nächst kleinere Portogruppe gepasst.

Nun tauschen sich Käufer und Verkäufer gerade aus, wie man das mit dem erneuten Versand managen will und der Käufer schlug vor, die Versandkosten zu teilen.

Die Ware hatte einen Verkaufspreis von 20€. Der Käufer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Paket "riesig ist".

Der Käufer wollte es dann an die Packstation gesandt bekommen.

Frage:

Ist das eine faire Einigung oder

Hätte der Käufer, der regelmäßig die Packstation nutzt, nachfragen müssen, was "riesig" bedeutet, um sicherzustellen, dass es da hinein passt?

Oder ist der Versender verantwortlich dafür, dass sein Paket in eine Packstationen passt?

Der Käufer möchte den erneuten Versand wieder mit Postnummer versendet bekommen, diesmal an eine Filiale.

Empfänger muss sicherstellen, dass es in die Packstation passt 83%
Beide sollten sich das teilen 17%
Absender muss sich über Packstation Maße informieren 0%
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