Garantie bei schuhen?

5 Antworten

Eine Garantie wirst du nicht haben, sonst hättest du dafür eine Mail erhalten. Auf Schuhe erhält man normalerweise auch keine Garantie.

Eine Gewährleistung schon eher aber wohl eher nicht bei deinem Fall. Du kannst nicht nachweisen, dass dies ein Herstellungsfehler ist. Könnte auch sein, dass du das kaputt gemacht hast.


AnnaStark  24.06.2024, 11:14
Schuhe erhält man normalerweise auch keine Garantie.

#Irrtum, kommt auf die Firma an. Ich kaufe oft meine Schuhe bei Lunge, da hab ich schon Schuhe nach 6 Monaten tragen zurückgebracht und hab neue bekommen, weil innen eine Klebung sich gelöst hat

Hallo,

du hast auf jedenfall Gewährleistung auf das Paar Schuhe. Denn in Deutschland hast du grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung auf Artikel die du kaufst. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf greift die Beweislastumkehr nach §477 BGB. Diese besagt, dass bei einem Fehler, der innerhalb der ersten zwölf Monate auftritt, davon ausgegangen wird, dass dieser Fehler bereits bei Kauf vorlag. Dies sind dann in der Regel Herstellungs- oder Materialfehler.

Ich würde den Händler anschreiben und erstmal den Defekt aufzeigen. Wenn die sich quer stellen (was leider oft der Fall ist), dann einfach mit den entsprechenden Paragrafen argumentieren. Denn du bist im Recht und musst nichts beweisen, sondern der Hersteller. Das kann der in der Regel nicht :)

Einfach mal hinschreiben, ich hab bei newbalance mal nach nem halben Jahr auch noch Geld bekommen


Phxlxpp828 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 13:01

Hab das Geld wiederbekommen, danke!

Phxlxpp828 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 11:07

Okay danke

Gewährleistung (nicht Garantie) bekommst du nur wenn ein Verarbeitungsfehler vorliegt.

Das sich Kleber löst, kann man glaube ich nicht als Verarbeitungsfehler ansehen. Und schon gar nicht nach einem Jahr.


Phxlxpp828 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 11:07

Wenn ich denen sage das man schon am Anfang leichte Kleberfehler gesehen hat? Gilt das dann

verreisterNutzer  24.06.2024, 11:08
@Phxlxpp828

Hättest du dann am Anfang schon reklamieren sollen.

Aber ich will dich nicht abhalten - versuchs einfach, ob die kulant sind ...

einandereruser  24.06.2024, 12:30
@sleepingbeautyy

Erst nach Ablauf von 12 Monaten. In den ersten 12 Monaten geht die Gesetzgebung davon aus, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorlag.