War das eine Straftat?

Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen

Ja 98%
Nein 2%

12 Antworten

Ja

Natürlich, das ist Betrug. 🤦‍♀️

Ich habe dies getan, um es auszuprobieren.

Wenn du das dem Richter erzählst, legt er noch eine Schippe drauf.


Funship  30.06.2024, 14:55

Vielleicht fühlt sich das Gericht ja dazu angespornt, einfach mal auszuprobieren, was es bewirkt, wenn der Strafrahmen voll ausgeschöpft wird 😁

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Ja

Ja aber es ist ein semi moralisch vertretbares.

So habe ich mir mit 16 nicen Scheiß von Amazon akquiriet bis ich gebannt wurde.


Thorsten1980655 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 00:55

bro !! sei schlau und nutz es eben aus

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DobriNarod  30.06.2024, 00:57
@Thorsten1980655

Nahh

Am besten lief es halt wirklich anfangs von Corona weil es die damals null gejuckt hat, und sie dir einfach dein Geld zurückgeschickt haben.

Aber mittlerweile sind die auch schlauer geworden deswegen ist würde ich es nichtmehr tun.

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TheForestRambo  30.06.2024, 01:05
@Thorsten1980655

...ja, daß ist durchaus realistisch anzusehen, jedenfalls bei Betrügern wie du dich hier positionierst.

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TheForestRambo  30.06.2024, 01:02

"akquiriert" ..., du meinst in krimineller und vorsätzlicher Absicht unterschlagen.

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Silicium58  30.06.2024, 11:31

Asikarrieren starten meist im Jugendalter.

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DobriNarod  30.06.2024, 14:27
@Silicium58

Könnte man sagen. Zeiten haben es halt gefordert damals ngl

Außerdem hat eine Verwandte zu der Zeit dort gearbeitet und hat mir immer erzählt wie sie alle Retouren vernichtet haben. Alles außer Smartphones wurde praktisch weggeworfen. Sogar Schmuck, und Klamotten natürlich sowieso.

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Funship  30.06.2024, 14:52
semi moralisch vertretbares.

Bring deine Moral in die Werkstatt, sie ist kaputt.

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Ja

Könnte man eigentlich drauf kommen.

So fangen kriminelle Karrieren an, die dann im Knast enden.

Ja

Selbstverständlich!

§ 263 StGB sagt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Neben einer strafrechtlichen Anzeige (also vom Staat) steht Dir auch noch eine Anzeige des Unternehmens ins Haus. Also neben der Strafe (bis zu 5 Jahre Haft) droht Dir also auch noch Schadensersatz, lebenslanges "Hausverbot" bzw. Nutzungsverbot für Lieferando und vielleicht noch mehr.


Thorsten1980655 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 00:57

Wer soll der Staat sein das deutsche vlk?

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Chris428  30.06.2024, 08:48
@Thorsten1980655

Der Staat ist die Bundesrepublik Deutschland (die Summe dessen, was TheForestRambo aufgezählt hat). Dein Prozess lautet dann: "der Staat gegen Thorsten XY in der Strafsache Internetbetrug"

Im Strafrecht ist einiges anders als im Zivilrecht. Dir bzw. Deinem Anwalt steht ein Staatsanwalt gegenüber, der den Staat vertritt (deswegen heißt er so). Der Staat klagt dich an und bestraft Dich.

Die Zivilklage von Lieferando wird von einem normalen Anwalt, wie dem Deinen, geführt.

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