Ist das eine berechtigte Forderung bei Klarna (Inkasso)?

7 Antworten

 Könnte Klarna gegen meinen Gunsten entscheiden?

Natürlich.
Den DU bist in der Beweisplicht, da DU ja der Meinung bist was anderes erhalten zu haben. In wie weit die Richtlinien da für dich spielen, ist eine andere Sache.

Fotos habe ich von dem Paket gemacht. In dem Paket war sogar die falsche Rechnung dabei, die ich ebenfalls fotografiert habe! 

Alles keine Beweise, kannst auch du deoponiert haben.
Wichtig ist ein Video zu haben, wie DU das Paket öffnest. Das ist dann ein Beweis dafür dass dir tatsächlich was falsches geschickt wurde.

Hast du das nicht, ist alles andere reine Kulanz.

EDIT: Gerade bei Hochpreisigen und unseriösen Händlern oder Privatverkäufern ist das immer ein "Must Have". Besonders bei Technik-Produkten oder Produkten großer Marken. Zb. von Apple.

Hatte auch mal so einen Fall da habe ich ne Grafikkarte gekauft, aber Zeitung erhalten und Dämmmaterial. Dumm nur dass ich das Paket von Anfang bis Ende gefilmt habe und somit jeden Fall damit gewonnen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:50

Aber bin kein Jurist du bist ja anscheinend der community Experte!

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MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:40

Ich bin nicht in der Beweispflicht; der Händler ist in der Beweispflicht, da er dies gewerbliche macht.  Und wie soll klsrna gegen mich entscheiden, die falsche Ware wurde verschickt zurück, was für eine Forderung soll Klarna haben.

Und Nebebei, man könnte ja, wenn du behauptest, Videoaufnahmen seien die sicherste Methode, die richtige Ware herausnehmen, minderwertige Ware ins Paket legen, das Paket wieder zukleben und ein Video davon aufnehmen. Bitte hör auf, Unsinn zu erzählen."

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Comp4ny  07.07.2024, 12:53
@MarloOtto77
Und Nebebei, man könnte ja, wenn du behauptest, Videoaufnahmen seien die sicherste Methode, die richtige Ware herausnehmen, minderwertige Ware ins Paket legen, das Paket wieder zukleben und ein Video davon aufnehmen.

Könnte man, aber man würde es sehen, wenn du einen Profi-Betrüger hast.
Also ein Käufer könnte diesen Betrugsversuch bei mir zum Glück nie begehen.

Ich bin nicht in der Beweispflicht; der Händler ist in der Beweispflicht, da er dies gewerbliche macht. 

Nur weil er Gewerblich handelt, tritt nicht automatisch die Beweispflicht beim Verkäufer ein. Wenn der sagt er hat korrekt versendet & vll. noch glaubhafte Referenzen vorlegen kann, sieht es schwer aus.

Die Beweislastumkehr ist ein zweiseitiges Schwert.

Erschweren kommt hinzu:

Der Käufer muss sogar beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Beim klassischen Versendungskauf geht die sogenannte Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe des Händlers an das Logistikunternehmen an den Käufer über.

was für eine Forderung soll Klarna haben.

Klarna kann sich hier quer stellen. Wäre nicht das erste mal, ist halt Klarna.
Generell sollte man Klarna grundlegend vermeiden zu nutzen.

Die Forderung kann seitens Klarna lauten: Wir sehen keinen Fehler beim VK, zahle das Geld bitte an uns zurück was wir in Vorkasse geleistet haben.

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MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:56
@Comp4ny

Ich bin kein Jurist, daher warte ich ab! Aber der Sinn hinter einem Käuferschutz ist ja, dass der Käufer abgesichert ist. Falls Klarna dies nicht tut, ist dies irreführende Werbung und man müsste rechtlich gegen Klarna vorgehen und Schadensersatz fordern

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Comp4ny  07.07.2024, 14:09
@MarloOtto77
Falls Klarna dies nicht tut, ist dies irreführende Werbung und man müsste rechtlich gegen Klarna vorgehen und Schadensersatz fordern

VIEL Glück dabei.

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Ifm001  07.07.2024, 15:31
@Comp4ny
Nur weil er Gewerblich handelt, tritt nicht automatisch die Beweispflicht beim Verkäufer ein.

Innerhalb der EU findet der s. g. Gefahrenübergang im Falle von B2C bei der Übergabe an den Empfänger statt. Das ändert sich erst, wenn der Käufer den Versand organisiert.

Wann der Transport-Dienstleister das Risiko trägt ist hier irrelevant. Das ist immer das Problem des Auftraggebers.

Wenn der sagt er hat korrekt versendet & vll. noch glaubhafte Referenzen vorlegen kann, sieht es schwer aus.

Das "glaubhaft" ist da aber nicht so einfach. Mitarbeiter usw. zählen idR. nicht zu den "Glaubwürdigen".

Die Beweislastumkehr ist ein zweiseitiges Schwert.

Nein.

Der Käufer muss sogar beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Beim klassischen Versendungskauf geht die sogenannte Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe des Händlers an das Logistikunternehmen an den Käufer über.

Nicht beim B2C. Ein Verbraucher hat ja nicht mal Prüfpflichten bei der Übernahme des Ware. Und genau hier greift die Beweislastumkehr.

Im B2C trifft im ersten Jahr immer den Verkäufer die Nachweispflicht und das Risiko des Transports.

Bei alledem muss man nur bedenken, dass in der Gesetzgebung mit Nachweis kein "bombensicherer" Nachweis gemeint ist. Es gibt auch sowas wie Abdcheinsbewruse usw

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MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:22
@Ifm001

Der ist ja laut sein Biographie Inkasso Experte also er kann wie typisch Inkassobüro lügen und angst verbreiten xD

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Sollten sie eigentlich nicht, ich hoffe, Du hast Zeugen, Beweisfotos und die Seriennummer des Gerätes.

Mit diesen Beweisen kannst Du notfalls auch eine Klage anstreben


MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 10:00

Fotos habe ich von dem Paket gemacht. In dem Paket war sogar die falsche Rechnung dabei, die ich ebenfalls fotografiert habe! Ich habe 420 Euro bezahlt, aber auf der Rechnung standen 198 Euro und ein Samsung Tablet. Statt der bestellten Ware (iPad) wurde also ein Samsung Tablet geliefert. Ich kann nachweisen, dass ich ein iPad bestellt habe, da dies bei meiner Bestellung auf Amazon steht. Wenn ich auf meine Bestellung klicke, steht dort "iPad". Auch in der Bestellbestätigung war ein iPad 9 angegeben. Bezahlt wurde mit rechnung

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Comp4ny  07.07.2024, 12:34
@MarloOtto77
 Ich habe 420 Euro bezahlt

Für ein iPad der 9. generation, aber ziemlich teuer.

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hoermirzu  07.07.2024, 12:58
@MarloOtto77

Ich mache das selten!

Kaufe aber nur im Fachhandel, nicht bei amazon.

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MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:59
@hoermirzu

Wenn du Eine falsche ware erhalten hast würdest du kein Foto machen?

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hoermirzu  07.07.2024, 13:02
@MarloOtto77

Doch, aber im Fachhandel hat mir noch nie jemand widersprochen, die haben sich höchstens entschuldigt und auch noch einen Gutschein draufgelegt.

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Laut den richtlinien und Amazon kann Klarna da nicht zu gunsten des Verkäufers entscheiden, da du die ware bereits reklamiert und retour geschickt hast. Daher wirst du dein Geld zurückbekommen (im normalfall) - ich selbst habe auch schon das ein oder andere Paket zurückschicken müssen und habe immer mein Geld zurückbekommen.

Das man die Ware innerhalb einer Zeitspanne zurückschicken kann und dann auch sein Geld zurückbekommt ist für mich völlig normal.


MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 12:33

ich selbst habe auch schon das ein oder andere Paket zurückschicken müssen und habe immer mein Geld zurückbekommen

Mein verkäufer ein (No-Name) Macht jedoch Stress! Behauptet ich Lüge ich sei ein Abzocker etc!

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...und Klarna gemeldet....Gekauft wurde bei Amazon.

Nur aus Interesse . Wie kann man denn in DE bei Amazon mit Klarna bezahlen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hoermirzu  07.07.2024, 12:57

Warum denn nicht? Klarna bedient doch alle Möglihe Online-Händler.

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lilatrudi  07.07.2024, 13:01
@hoermirzu

Du hast natürlich bei Amazon nachgesehen, welche Zahlungsarten sie anbieten, bevor du bei mir kommentierst?

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lilatrudi  07.07.2024, 20:28
@hoermirzu

Wenn du es nicht weißt, warum antwortest dann? Wenig hilfreich! PS: Kannste auch wieder melden.

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hoermirzu  07.07.2024, 20:33
@lilatrudi

Steigst Du mir bitt vom Rücken!

Ich weiß, dass auch amazon mit Klarna zusammenarbeitet, wenns`s Dir nichts ausmacht, schweig`besser!

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miezepussi  10.07.2024, 18:02
@hoermirzu

Mh… onkel google sagt, das man nicht mit klarna bei amazon bezahlen kann. Auf der Amazon Seite, hab ich klarna auch nicht finden können

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Du kannst doch dein Paket ohnehin innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Das ist dein Recht und das können weder Klarna noch der Händler verweigern. Dein Geld muss ausgezahlt werden, erst Recht, wenn ein falsches Produkt versandt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bankier 🏦

MarloOtto77 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 10:02

Das sehe Ich auch so

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