Wieviel Preisnachlass kann man für eine beschädigte Ware verlangen?
Habe ein Kühlschrank geliefert bekommen, der mich 400 € gekostet hat, jedoch im Inneren, einen Riss (etwa 4 cm) aufweist, der die Funktion aber nicht beeinträchtigt, jedoch sehr sichtbar ist und schon sehr nach ein Bruch aussieht, was gar nicht geht!
3 Antworten
Also hier mal mein Erfahrungsbericht mit einem Kauf den ich gemacht habe.
Der Kühlschrank hatte eine ca. 1-2mm tiefe Delle auf der Front an der unteren Tür des Gefrierfachs welche durch die glänzende Oberfläche recht stark aufgefallen ist.
Ich hatte mich da auch belesen, wollte mich mit 5-10% aber nicht zufrieden geben und hab es einfach mal versucht mit folgender Begründung, als ich nach meinen Vorstellungen für einen Preisnachlass gefragt wurde:
Der Kühlschrank hat uns 493,43€ gekostet, die Speditionskosten haben Sie im Kaufpreis einkalkuliert, also kann ich diese nur auf den marktüblichen Wert von 50€ schätzen, wovon Sie ggf. 40€ reinen Kostenanteil haben. Diese Kosten würden also bei einer Retoure noch 2x oben drauf kommen, das beschädigte Gerät müssten Sie sicher mit einem 20% Nachlass (ca 100€) verkaufen oder für ungefähr gleiche Kosten reparieren lassen.
Wenn ich das zusammen rechne, komme ich auf 180€ zusätzliche Kosten, welche bei Ihnen entstehen würden, plus die anfallende Zeit und Personalkosten, um das alles zu organisieren. Zudem wollen wir ja alle die Umwelt schonen und zusätzliche Transportwege und Verpackungskosten einsparen.
Aus diesem Grund würde ich einen Preisnachlass von 150€ vorschlagen.
Dieser Vorschlag von 150€ wurde mir schriftlich nicht bestätigt, ABER 4 Tage später erhielt ich Kommentarlos die 150€ auf mein Konto. *FREU*
Ich hoffe ich konnte euch damit etwas helfen und Ihr habt damit auch Erfolg.
So in etwa habe ich auch einen Preisnachlass erhalten, mit dem ich mehr aks zufrieden bin. Danke für deine Antwort.
Verlangen kannst du keinen Nachlass.
Du kannst nur in Verhandlungen eintreten. Für einen Nachlass ist jedoch die Zustimmung des Verkäufers notwendig.
Alternativ hast du in jedem Fall Anrecht auf unbeschädigte Ware.
Du kannst nur eine unbeschädigte Ware verlangen, einen Nachlass muss dir der Verkäufer anbieten.
Ach ne, was du nicht sagst.