Kann ich mein Auto nach Unfall abmelden wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

Hallo, mir ist gerade folgendes Passiert hatte einen Verkehrsunfall, bei uns in der 30 Zone. Ich wollte rechts abbiegen und von rechts kam ein Fahrzeug das in mich hinein gebrettert ist.

Es verhält sich aber so, ich bin mit ca. 10-20km/h um die Kurve gefahren das Fahrzeug von Rechts war viel zu schnell der hatte gefühlt 100 drauf, ich habe sofort Gebremst und bin auch zum stehen gekommen, er hat zwar auch gebremst war aber so schnell das er volle Kanne ich mich rein gerast ist. Er 1 Jahr Alter Mercedes SUV ich 6N Polo sind beide Fahruntauglich und Wirtschaftlicher Totalschaden.

Jetzt ist es so, dass er behauptet, ich sei Schuld weil er von rechts kam, ich bin der Meinung er ist Schuld da er viel zu schnell war, und ich ihn deswegen gar nicht sehen konnte. Angeblich sei er ja auch nur 30 Gefahren sagt er, aber wenn einer mit 30 KM/h auf einen stehenden PKW auffährt sieht der Schaden sicher nicht so aus wie er ausgesehen hat, der hat noch mindestens, 60 beim Aufschlag drauf gehabt eher mehr.

Er macht einen Riesen aufstand weil sein über 100T Euro Mercedes wohl Schrott ist, mir ist das Tatsächlich egal der Polo hat eh nur 300 gekostet und war ein Übergangsauto, da bei dem anderen eine längere Reparatur anstand, die aber abgeschlossen ist.

Das Ganze wird jetzt wohl Gerichtlich geklärt werden müssen, da beide Seiten nicht einsehen Schuld zu sein. Und das bringt mich zum nächsten Problem, so ein Prozess kann ja schon mal locker 1-2 Jahre dauern, ich will das Auto aber Abmelden Verschrotten und die Versicherung Kündigen, da auf den Vertrag ja kein neues Auto Angemeldet wird, da es ja nur übergangsweise war.

Was ist jetzt wenn ich meinen Polo abmelde und Verschrotte und das Gericht würde nachher doch sagen ich habe schuld, wovon ich nicht ausgehe. Wer übernimmt dann den Schaden an dem Mercedes ?

Zusätzlich kommt ja noch dazu der Polo hat nur Saison Kennzeichen ist ab nächsten Monat eh abgemeldet und kann so wie er jetzt ist ja auch nirgends mehr an der Straße stehen, da er Schrott ist.  

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Schwächere Verkehrsteilnehmer, überholen, Autobahnen, Stadtverkehr

Da es ja aktuell regelmäßig thematisiert wird, dass der Radfahrer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, würde ich gerne mal mit euch Meinungen und Erfahrungen austauschen, wo der PKW der schwächere Verkehrsteilnehmer ist...

Das bezieht sich auf LKW auf Autobahnen, die blinken und sofort zum Überholvorgang ansetzen und damit den nachfolgenden Verkehr gefährden können und Busse, die Stadtverkehr dasselbe tun.

Ich würde auch gerne eure Meinung hören, wenn es sich um eine 3-spurige Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung handelt, wo ganz rechts ein Fahrzeug mit 80 fährt, in der Mitte mit z.B. 95 überholt wird und von der Mittelspur ein Fahrzeug mit 110-120 auf der linken Spur zügig zurückzieht, man bei 130-140 schon abrupt abbremsen muss und jeder km/h mehr eine höhere Gefahr darstellt, sich selbst oder den nachfolgenden Verkehr zu gefährden.

Richtgeschwindigkeit ist 130 , das heisst doch, dass man in der Linken Spur minimum diese 130 fahren können sollte, wenn kein Stau ist, oder?

Ebenso im Stadtverkehr, wo meist 50 erlaubt ist, und Fahrräder (keine EBikes) so um die 15 km/h schnell sind, ist es dann nicht Blödsinn, die Fahrradwege so zu konzipieren, dass man als Autofahrer lediglich 1,5 Fahrspuren für das eine und das entgegenkommende KFZ zur Verfügung hat und es streckenweise nur möglich ist, ein Fahrrad mit dem richtigen Abstand zu überholen, wenn kein Gegenverkehr ist?

Mir persönlich ist auf der kürzlich Autobahnfahrt vom hohen Norden, ins Tiefe Bayern aufgefallen, dass man extrem aufpassen muss, weil Fahrer beim überholen einfach die Spur wechseln. Ich habe noch gelernt: Spiegel, blinken, schulterblick und dann die Spur wechseln

Verkehrsrecht, Autobahn, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzung

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