Warum muss man selbst einen kleinen Kratzer nach einem Unfall bei der Polizei melden, auch wenn man es privat regeln könnte?

7 Antworten

Natürlich kann man es privat regeln. Wenn auf beiden Seiten der Wille dazu da ist.

Dazu muss aber der Fahrer des anderen Autos auffindbar sein, was z.B. auf dem Langzeit-Parkplatz eines Flughafens ziemlich aussichtslos sein kann. Aber wenn du den anderen Fahrer nicht findest, darfst du nicht einfach so wegfahren. Einfach nur einen Zettel zu hinterlassen, reicht nicht. Wenn du wirklich 2 h nach dem Fahrer des beschädigten Autos gesucht hast und diesen nicht findest, kannst du die Sache der Polizei melden und wenn die dir sagt "okay, wir haben das aufgenommen, Sie können fahren", dann darfst du auch wegfahren.

Von Experte KevinHP bestätigt

Hi, bei Bagatellschäden muss man gar nicht die Polizei rufen. Das kann man auch privat regeln. Wichtig: Alle Schäden protokollieren, Aussagen niederschreiben.

Das setzt natürlich vorraus, dass der Geschädigte vorort ist. Wenn es ein Parkrempler war und man den Geschädigten nicht kennt, muss man die Polizei rufen oder warten bis der Geschädigte zu seinem Auto kommt.

Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht.

Die Polizei interessiert sich überhaupt nicht für fahrlässig herbeigeführte Sachschäden, denn die fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Somit bleibt es bei einem reinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz, und die Polizei ist für Zivilrecht nicht zuständig. Das ist auch der Grund warum die Polizei nicht zu Unfällen mit reinem Sachschaden kommen muss. Wenn sie doch kommt, ist das eine reine Serviceleistung, weil sie gerade nichts Besseres zu tun haben, oder die Unfallstelle stellt eine Gefährdung für die allgemeine Sicherheit und Ordnung dar.

In der Regel läuft es also bei einem Blechschaden genau so ab, wie Du schon geschrieben hast, man einigt sich untereinander, tauscht die persönlichen und Versicherungsdaten aus, meldet den Schaden seiner KFZ-Haftpflichtversicherung und den Rest regelt diese dann.

Allerdings, wenn man einen Unfallschaden herbeiführt, und der Unfallgegner ist nicht anzutreffen, dann reicht es nicht, einen Zettel mit seinen Daten unter den Scheibenwischer zu klemmen und seines Weges zu fahren. Das stellt dann den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort dar, und dann MUSS die Polizei auf den Plan kommen, denn die Verfolgung von Straftaten ist genau das wozu sie da ist.

Wenn der Geschädigte einwilligt ist das schon möglich. Es stellt sich nur die Frage, wenn auf einmal ganz andere Forderungen gestellt werden, wie sollen solche Streitigkeiten dann beigelegt werden, man hat ja keine Protokolle. Besser von der Versicherung regeln lassen, danach kann man immer noch entscheiden ob man die Summe aus eigener Tasche zahlen will.

Du musst nie einen Unfall bei der Polizei melden.

Wenn die Parteien vor Ort sich einig sind, wäre es nur klug, der Versicherung eine Schadensmeldung zu machen, unter dem Vorbehalt, den Schaden selber regulieren zu wollen.