Bußgeld Parken im Naturschutzgebiet?

4 Antworten

Falls deine Personalien vor Ort aufgenommen wurden, wird man kaum was machen können.

Falls nicht, sollte man bedenken, dass ein Bußgeld allgemein nur an den tatsächlich Betroffenen erteilt werden kann. Bei einem Parkverstoß ist das der Fahrer. Kann der Fahrer nicht ermittel werden, können dem Halter die Verfahrenskosten (nicht das Bußgeld) in Höhe von 23,50€ auferlegt werden.
Das gilt jedenfalls im Bereich der StVO. Ob das auch im Bereich des hier vorliegenden Naturschutzverstoßes gilt, wäre zu prüfen. Wenn nicht, dürften keine Kosten auf den Halter zukommen.

Man könnte hinterfragen, warum hier von Vorsatz ausgegangen wird. Vorsatz ist in der Regel doppelt so teuer wie fahrlässiges Handeln und müsste eigentlich erstmal nachgewiesen werden. Einfach davon auszugehen halte ich für problematisch.

Erstens logischer Menschenverstand hat eigentlich jeder und man weiß das man mit einem Auto nicht in Naturschutzgebiete fährt.

und ggf. haste irgendwo ein rundes Schild mit roten Rand und weißen Inhalt übersehen

und vorher Informieren und strafe ist richtig und kann bis 50.000€ kosten

Da kannst du nichts machen was willst du da machen? Die Tat ist wohl dokumentiert und festgestellt.

Reichlich verbindlichem Rat kann man hier sowieso nicht geben, dazu müsstest du zu einem Anwalt gehen.

beim nächsten mal nicht in einem Naturschutzgebiet parken…