25 km/h zu viel. Einspruch einlegen?

6 Antworten

Wenn du davon überzeugt bist, dass der Vorwurf nicht stimmt, dann ist ein Einspruch natürlich das richtige Mittel, um sich dagegen zu wehren (sofern es sich hier bereits um einen Bußgeldbescheid und nicht um eine Anhörung handelt).

Den Einspruch muss man auch nicht begründen, aber mit Begründung macht es in meinen Augen mehr Sinn, damit die Behörde auch weiß, was man anzweifelt und was sie noch mal genau prüfen soll.

Hier scheint es ja um eine möglicherweise fehlerhafte Messung zu gehen. Da ist es schon von Vorteil, ein Wissen um die Messgeräte, die Einrichtung einer Messtelle und die Auswertung des Aufstellungs- und Messprotokolls zu haben. Entsprechende Fachanwälte sollten dieses Wissen haben.

Du kannst die Messung natürlich auch als Laie pauschal anzweifeln, aber wie gesagt, mit Nennung eines konkreten Fehlers halte ich persönlich die Erfolgsaussichten für wesentlich höher.

Falls es sich erst um einen Anhörungsbogen handelt, muss man überlegen, ob und wenn ja, wie man sich äußert. Auch das kann am Besten ein Anwalt beurteilen.

, und wie man es so macht geht man auch schonmal etwas früher aufs Gas.

Und damit ist es auch schon verboten.
Die Geschwindigkeit die das Schild aussagt, zählt AB dem Schild, nicht davor.

ich zweifle es höchst an, dass das überhaupt stimmt. Also, macht es Sinn dort Einspruch einzulegen?

Nein.

Mein Auto hat nicht mal so viel power dass es innerhalb von 100 Meter von 70 auf 95 beschleunigen kann.

Wage ich zu bezweifeln. Dann wäre dein Auto ja auch zu langsam die benötigte Geschwindigkeit zu erzeugen vor dem Ende des Einfädelungsstreifens auf der Autobahn zu fahren.

Es ist dein gutes Recht Einspruch einzulegen.

Bei bekannten Strecken wird man schnell nachlässig und achtet nicht so genau auf die Geschwindigkeit, weil es Gewohnheit ist diese zu fahren. Deswegen ist es gut möglich das du so schnell gefahren bist, ohne es zu merken.

also mit einem Tabi schaffe ich es innerhalb 100m von 70 auf 95.

mal zum Thema: na klar kannst du einspruch einlegen- das ist dein Gutes recht- aber wenn ncihts dabei raus kommt , weil alle Regeln am GErät eingehalten wurden. Dann miusst du auch akzeptieren- das du wirklich zu schnell warst.

Du kannst die Messung anzweifeln und Einspruch einlegen.

Entgegen der Werbung, dass ein Einspruch fast immer lohnen würde, sieht die Realität so aus, dass die Messung fast immer korrekt ist.

Aber wenn Du dir so sicher bist, das die Messung nicht stimmt, dann lege Einspruch ein.