Geblitzt trotz bestehenden Fahrverbot - was wird Behördlich registriert?

8 Antworten

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Sachbearbeiter der Bußgeldstellen standardmäßig das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis bzw. das Bestehen eines Fahrverbotes o.ä. überprüfen.

ich habe seit Mitte Juni ein bestehendes Fahrverbot gehabt

Ich frage sicherheitshalber mal: Ist dir bekannt, dass ein Fahrverbot erst 4 Monate nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam wird, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot bestand (§ 25 Abs. 2a StVG)?


Christoph2911 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 19:57

Ja, die ganze Sache ist aus November 23. Ich bin mehrere Monate im Ausland gewesen und die Weiterleitung meiner Post hat nicht so funktioniert wie ich es mir vorgestellt habe. Deshalb wusste ich bis Ende Juli gar nichts davon, bis die Polizei bei geklingelt hat als ich wieder daheim gewesen bin.

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AntonAntonsen  12.08.2024, 22:45
@Christoph2911

Das ist natürllich blöd gelaufen.

Ich habe in dieser Situation auch keinen wirklichen Rat, wie du am Besten vorgehen solltest.

Es ist wahrscheinlich nur ein schwacher Trost, dass fahrlässiges Handeln im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis "nur" die Hälfte der Strafe vorsieht (§ 21 Abs. 2 StVG). Nur zur Info: die dort vorgesehene Strafe zählt zu der niedrigsten im Strafrecht.

Sollte es wirklich zu einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen, könnte ein Anwalt möglicherweise Sinn machen. So wie es klingt, hast du ja nicht böswillig gehandelt. Aber welche Strategie die günstigste ist (zugeben und auf Milde hoffen oder versuchen den Verstoß zu leugnen oder irgendwas anderes) kann ich auch nicht beurteilen.

Was man dir wahrscheinlich vorwerfen könnte, ist die unzureichende Sicherstellung der Weiterleitung deiner Post. Wenn du da aber alles objektiv ausreichende getan hast, liegt der Fehler nicht bei dir, sondern bei demjenigen, der deine Post an dich weiterleite sollte. Im besten Fall könnte das Verfahren dann auch eingestellt werden.

Aber wie gesagt, aus der Ferne ohne Details und ohne Akteneinsicht kann man das nicht beurteilen. Daher nochmals der Hinweis, dass ein (Fach)Anwalt (für Verkehrsrecht) möglicherweise Sinn machen könnte.

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Natürlich wird das überprüft.

Und wenn du ein bestehendes Fahrverbot hattest bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren. Da spielt die Geschwindigkeit auch nur eine untergeordnete Rolle.

Da wirst du auf jeden Fall mit einer weiteren Strafe rechnen müssen.


Christoph2911 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 12:25

natürlich: du denkst das oder natürlich: du weißt das weil…

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Der Sachbearbeiter wird deine Fahrerlaubniskartei öffnen, um diesen Fall einzutragen. Und dabei wird er auch sehen, ob mit deiner Fahrerlaubnis gerade alles in Ordnung ist. Dass Ordnungswidrigkeiten außer dem Bußgeld keine weiteren Folgen haben, heißt nicht dass das nirgends gespeichert wird ;)

Also ja, es fällt auf dass du gefahren bist, obwohl du in dem Moment keine Fahrerlaubnis hattest. Und ein Sachbearbeiter, der das einfach nur schulterzuckend hinnehmen würde, würde seinen Job nicht ordnungsgemäß machen. Und da dein menschliches Schicksal diesem Sachbearbeiter sehr viel weniger wichtig ist, als seinen Job ordnungsgemäß auszuüben, wird er ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnen.

Du solltest jemanden finden, der dir ähnlich genug sieht dass man euch auf nem Foto verwechseln kann und dem du den Verstoß in die Schuhe schieben kannst.


Answer1234567  12.08.2024, 23:14
Du solltest jemanden finden, der dir ähnlich genug sieht dass man euch auf nem Foto verwechseln kann und dem du den Verstoß in die Schuhe schieben kannst.

Bitte keine User zu (weiteren) Straftaten anstiften. Wenn der FS selbst einen Dritten wahrheitswidrig als Fahrer benennt, handelt er sich zusätzlich zu dem Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Verfahren nach § 164 Abs. 1, 2 StGB ein - und springt damit im möglichen Strafmaß von einem auf ganze fünf Jahre.

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RedPanther  13.08.2024, 08:53
@Answer1234567

Ja, sorry. Ich sollte öfter dran denken, dass Ironie nicht für jeden offensichtlich ist.

Solange es keine eineiigen Zwillinge sind, wird man auf dem Bild erkennen dass es jemand anderes ist.

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Answer1234567  14.08.2024, 14:18
@RedPanther

Ja, Ironie im Internet ist immer schwierig. Es gibt leider genug Leute, die so etwas versuchen würden.

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Christoph2911 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 19:18

Danke für die ausführliche Antwort! Es würde wahrscheinlich nichts ändern, wenn ich noch zwei Wochen warte bis ich meinen Führerschein wieder habe und erst dann den Bogen zurückschicke, oder?

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Ich denke, dass das überprüft wird.

Es wird ja auch überprüft, ob überhaupt ein Führerschein existiert.


Tom704  12.08.2024, 12:51

Der Halter muss keinen Führerschein haben

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19 km/h sind Bußgeldbereich, da muss der tatsächliche Täter ermittelt werden. Ist also relativ wahrscheinlich, dass die Sache direkt an den Staatsanwalt geht.


AntonAntonsen  12.08.2024, 19:21
19 km/h sind Bußgeldbereich, da muss der tatsächliche Täter ermittelt werden.

Sicher, dass du diese Ausage nicht noch mal überdenken möchtest ;-)

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Answer1234567  12.08.2024, 23:08
@AntonAntonsen

Ja, sicher. Für 19 km/h netto innerorts liegt der Regelsatz bei 70 € (TBNR 141711 im BT-KAT-OWI; 11.3.3 BKat) und damit jenseits der Verwarngeldgrenze des § 1 ABs. 1 Satz 2 BKatV.

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AntonAntonsen  12.08.2024, 23:52
@Answer1234567

Stimmt, du hast recht. Ich habe mich von den Punkte- und Probezeitregelungen verwirren lassen.

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