Im Kreisverkehr Vorfahrt genommen bekommen, Vollbremsung gemacht und dabei die Stoßstange beschädigt. Der Drängler ist einfach weggefahren, was kann man in so?
*was kann man in so einem Fall tun?
Kennzeichen bekannt?
Ja, aber kein Zeuge!
4 Antworten
Der Polizei und deiner Versicherung unverzüglich melden.
Die Beschädigungen an der Stoßstange sind ja auch beim Unfallgegner zu erkennen. Das vergleicht die Polizei miteinander und der bekommt dann richtig Ärger.
Der Drängler ist Unfallbeteiligter i.S.d. § 142 Abs. 5 StGB, muss also anhalten und Angaben zu seiner Person machen. Wenn er flüchtet, begeht er eine strafbare VU-Flucht. Damit ist das eine Sache für die Polizei.
- Bei der Polizei Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstatten.
- Beim Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens die zuständige Versicherung für das flüchtige Fahrzeug ermitteln.
- Die gegnerische Versicherung kontaktieren und die Begleichung des eigenen Schadens dort geltend machen.
Die Versicherung kümmert sich um die Schadensregulierung und greift dabei unter Umständen auf die Polizeiberichte zurück.
Die Polizei kümmert sich um die Strafverfolgung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Versuchen mit Hilfe der Polizei anhand von Kennzeichen und oder Fahzeugbeschchreibung das andere Fahrzeug auszumachen. Danach versuchen, den Schadenshergang zu beweisen, um zu seinem Recht zu kommen
Nein, das war nicht ganz so, wie du denkst. Ich war bereits im Kreisverkehr, als der andere Fahrer ohne zu warten mit voller Geschwindigkeit von rechts hereingeschossen ist. Ich musste eine Vollbremsung machen, wodurch die Frontstoßstange abgerissen ist.