Falsch vergebener Strafzettel?

8 Antworten

Keine Ahnung, wie das Amt auf 70€ kommt. Mal abgesehen davon, dass hier natürlich kein Parken im absoluten, sondern im eingeschränkten Haltverbot vorliegt.

Parken auf dem Gehweg kostet 55€. Parken im absoluten Haltverbot kostet 25€. Addiert wären das 80€. So wurde also nicht gerechnet (und das wäre auch nicht zulässig).

Parken auf dem Gehweg mit Behinderung oder länger als 1 Stunde wären 70€, aber auch 1 Punkt. Angegeben sind aber 0 Punkte. Außerdem müsste die Tatbestandsnummer (112454) dann eine andere sein. So erklärt sich das also auch nicht.

Bleibt noch die Möglichkeit, dass das Gehwegparken (55€) wegen des tateinheitlich begangenen Haltverbotverstoßes angemessen erhöht wurde. Das wäre in meinen Augen aber nur bei Bußgeldern ab 60€ zulässig, dürfte hier also eigentlich auch nicht sein. Wäre aber meine einzige Erklärung, wie man auf die Summe und ohne einen Punkt kommt und warum beide Verstöße aufgeführt sind.

Bei Verwarngeldern (bis 55€) greift § 2 Abs. 6 BKatV:

Hat der Betroffene durch dieselbe Handlung mehrere geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen, für die jeweils eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld, und zwar das höchste der in Betracht kommenden Verwarnungsgelder, erhoben.

Bei Bußgeldern (ab 60€) greift § 3 Abs. 5 BKatV:

Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 55 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz anzuwenden; bei unterschiedlichen Regelsätzen ist der höchste anzuwenden. Der Regelsatz kann angemessen erhöht werden.

Der Gesetzgeber sieht eine Erhöhung des Regelsatzes also ausdrücklich nur bei Bußgeldern vor, nicht bei Verwarngeldern.

Klingt für mich daher so, als dürfte der Betrag nur 55€ sein.

Das ist erst recht ärgerlich, weil bei von vornherein korrekter Ahndung im Verwarngeldverfahren wohl noch keine Verfahrenskosten (28,50€) angefallen wären. Durch die 70€ müsste es sich jetzt eigentlich bereits um ein Bußgeldverfahren handeln, in dem diese Verfahrenskosten anfallen. Da aber kein Rechtsanspruch auf ein Verwarngeldverfahren besteht, kann man diesen Umstand nicht angreifen.

Sollte es sich trotz der 70€ noch um ein Verwarngeldverfahren ohne Verfahrenskosten handeln, muss man folgendes bedenken: Wenn man dagegen vorgeht, dürfte es vermutlich in das Bußgeldverfahren übergehen und die 28,50€ kämen dazu. Am Ende könnten dann also selbst im Erfolgsfall 55€ + 28,50€ = 83,50€ dabei rauskommen.

Vielleicht besteht ja auch irgendwie erstmal "inoffiziell" die Möglichkeit, mit dem Sachbearbeiter zu reden. Die sind aber oft nur schwer direkt zu erreichen.

Dass der zweite Tatbestand falsch ist (absolutes statt eingeschränktes Haltverbot) lässt sich seitens der Behörde leicht heilen.

Ich sehe hier auch nur Zeichen 286, nicht Zeichen 283. Damit wären es, da ja wohl keine Behinderung vorlag, je nach Dauer 25 oder 40 Euro.

Wenn Du aber, so wie auf dem Bild dargestellt, auf dem Gehweg geparkt hast, dann sind das (da hier mit Behinderung) die 70 Euro. Und genau das steht ja da. Wenn ich mich nicht täusche, hätte es dafür sogar einen Punkt geben müssen. Also, ich würde dann die 70 Euro zahlen und den Ball flach halten.


NxtLegend61 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 18:45

Okey vielen Dank für die Aufklärung

Hi, Du hast auf dem Gehweg geparkt. Das ist nur erlaubt, wenn da Parkmarkierungen eigenzeichnet sind oder ein Schild "Parken auf dem Seitenstreifen" angebracht ist.

Mit Behinderung ist schon ein bißchen streng - Okay, mit einem Kinderwagen könnte man nur knapp vorbei kommen.

Daher wären 55 € eher angemessen.

Halteverbot seh ich keins, nur Parkverbot. Aber das kostet auch. Wäre aber auch Tateinheit.


NxtLegend61 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 19:00

okey, danke für die nette und hilfreiche Antwort.

grüsse

Ist zwar schon etwas älter. Der Strafzettel ist zu hundert Prozent gerechtfertigt. Zum einen hast du nichts auf einem Gehweg verloren auch nicht nur kurz, sondern überhaupt nicht. Außerdem darf man bei einem Parkverbot nicht parken. Du darfst da nur halten. Wenn man länger als 3 Minuten steht oder das Auto verlässt dann parkt man.