Wegen Volksverhetzung angezeigt, was tun?

Ich w19 wurde wegen § 130 StGB-Volksverhetzung und § 192a StGB- Beleidigung angezeigt.

Selber wusste ich davon, weil mir die Person das vor 17 Tagen mitteilte. Am selben Abend informierten mich zwei Polizisten darüber.

Gestern tätigte ich eine Zeugenaussage beim Staatsschutz wegen einer anderen Sache. Der Mitarbeiter sprach mich anschließend auf diesen Vorwurf an, belehrte mich und brachte mich anschließend aufgrund der Ankündigung der LKA Weiterleitung sowie mit der Aussage, dass er meine Meta-Daten hätte, die Tat zuzugeben.

Ich gab die Tag zu und erklärte meine Motive. Es waren Aussagen gegen Moslems und Palästinensern aufgrund meiner extrem schlimmen Erfahrung, die ich mit muslimischen Migranten erlebte. Beispielsweise psychische und physische Gewalt. Diese Aussagen tätigte ich auf WhatsApp sowie auf Instagram. Angezeigt wurde ich von linksorientierten, israelfeindlichen Personen mit Migrationshintergrund, die meisten von muslimisch. Selber bin ich bürgerlich liberal-konservativ und wirtschaftsliberal, also rechts, eingestellt. Zudem ehemalige AfD-Wählerin. Die Personen können mich nicht leiden und ich kann diese nicht leiden, seit 10 Monaten haben wir jedoch nichts mehr miteinander zu tun.

Der Ermittler entgegnete am Ende, dass aufgrund meiner Situation entweder das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden könnte, dass es nur zu einem milden Urteil kommen könnte oder mir Therapiestunden aufgrund der Traumatisierung auferlegt werden könnten.

Der Staatsschutzermittler meinte zu mir, es würde zu keinem Haftbefehl und zu keiner Hausdurchsuchung kommen.

Am Ende, nach der Vernehmung gab ich Ihn Informationen über die AfD und Junge Alternative, zudem bot ich mich als V-Frau an. Er wolle das dem Verfassungsschutz weiterleiten und bezüglich der V-Sache dort erfragen.

Nun folgende Frage an Personen aus dem juristischen Bereich. Diese sind allgemein formuliert, da du mir keine direkte Rechtsberatung geben darfst:

  1. Wenn eine Volksverhetzung keine öffentliche Reichweite besitzt, kann das Verfahren eingestellt werden? Wie kann ein Verdächtigter dies erwirken?
  2. Wenn man als V-Person tätig wird, kann das im Strafverfahren zum Freispruch oder zu einer Verfahrenseinstellung führen?
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Seit dem Unfall habe ich Angst Auto zu fahren Was soll ich machen?

Vor einigen Wochen ist mir ein Unfall passiert auf einem Rastparkplatz. Die Straße ging über eine Kuppe, das Licht konnte die Leitplanke nicht beleuchten in dem Moment. Als ich es wahrnahm trat ich maximal auf die Bremse und lenkte rechts ein. Dabei schlug ich in die Leitplanke ein. Diese Stelle ist übrigens sehr tückisch.

Was noch zu erwähnen wäre, waren die defekten Reifen. Die Straße war nass und ich bin einige male ganz kurz gerutscht auf dem hinweg. Bei der Vollbremsung kam es mir so vor als sei ich auf Schnee gefahren. Ich seit 10 Jahren regelmäßig Autos und jedes dieser Auto wäre ohne Probleme dort zum stehen gekommen. Zur Info: Es war ein Mietfahrzeug. Wie das rechtlich jetzt weiter geht, weiß ich nicht. Hauptsache ich bin Gesund und nicht den Abhang runter gefallen der nur kurz daneben lag wo die Leitplanke fehlte.

Seit dem Unfall fühlt man sich ängstlich und setzt sich ständig damit auseinander ob man kein Auto fahren kann. Ich habe seit dem Führerschein noch nie ein Unfall gebaut. Aber auch nur aufgrund der enorm schnellen Reaktionen bei einem Wild oder die Fahrkenntnisse die ich beim ADAC regelmäßig trainiert habe.

Wenn ich jetzt Auto fahre bin ich sehr angespannt. Ich fahre so langsam wie eine Fahrschule weil ich ständig das Gefühl habe bremsen zu müssen.

Ob das jemals wieder weggeht? Es sich nur leicht verbessert oder für immer bleibt würde ich gerne wissen und ob es Möglichkeiten gibt den Unfall zu verarbeiten. Denn wert schon einmal seinen ersten Unfall hatte, der weiß wie man sich dabei fühlt.

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