Ich w19 wurde wegen § 130 StGB-Volksverhetzung und § 192a StGB- Beleidigung angezeigt.
Selber wusste ich davon, weil mir die Person das vor 17 Tagen mitteilte. Am selben Abend informierten mich zwei Polizisten darüber.
Gestern tätigte ich eine Zeugenaussage beim Staatsschutz wegen einer anderen Sache. Der Mitarbeiter sprach mich anschließend auf diesen Vorwurf an, belehrte mich und brachte mich anschließend aufgrund der Ankündigung der LKA Weiterleitung sowie mit der Aussage, dass er meine Meta-Daten hätte, die Tat zuzugeben.
Ich gab die Tag zu und erklärte meine Motive. Es waren Aussagen gegen Moslems und Palästinensern aufgrund meiner extrem schlimmen Erfahrung, die ich mit muslimischen Migranten erlebte. Beispielsweise psychische und physische Gewalt. Diese Aussagen tätigte ich auf WhatsApp sowie auf Instagram. Angezeigt wurde ich von linksorientierten, israelfeindlichen Personen mit Migrationshintergrund, die meisten von muslimisch. Selber bin ich bürgerlich liberal-konservativ und wirtschaftsliberal, also rechts, eingestellt. Zudem ehemalige AfD-Wählerin. Die Personen können mich nicht leiden und ich kann diese nicht leiden, seit 10 Monaten haben wir jedoch nichts mehr miteinander zu tun.
Der Ermittler entgegnete am Ende, dass aufgrund meiner Situation entweder das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden könnte, dass es nur zu einem milden Urteil kommen könnte oder mir Therapiestunden aufgrund der Traumatisierung auferlegt werden könnten.
Der Staatsschutzermittler meinte zu mir, es würde zu keinem Haftbefehl und zu keiner Hausdurchsuchung kommen.
Am Ende, nach der Vernehmung gab ich Ihn Informationen über die AfD und Junge Alternative, zudem bot ich mich als V-Frau an. Er wolle das dem Verfassungsschutz weiterleiten und bezüglich der V-Sache dort erfragen.
Nun folgende Frage an Personen aus dem juristischen Bereich. Diese sind allgemein formuliert, da du mir keine direkte Rechtsberatung geben darfst:
- Wenn eine Volksverhetzung keine öffentliche Reichweite besitzt, kann das Verfahren eingestellt werden? Wie kann ein Verdächtigter dies erwirken?
- Wenn man als V-Person tätig wird, kann das im Strafverfahren zum Freispruch oder zu einer Verfahrenseinstellung führen?