Kann ich mein Auto nach Unfall abmelden wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

4 Antworten

Zu ein paar Punkten kann ich dir leider keine Auskunft erteilen, da ich es schlicht und ergreifen nicht sicher weiß, ich würde hier mal bei einem Unfallsachverständigen anrufen, die haben mit der Thematik ständig zu tun, eine kostenlos Auskunft insbesondere das mit dem abmelden, kann der dir sicher sagen ggf. kann auch die Zulassungsstelle dir hier einen Hinweis geben. Ich denke im Zweifel musst du den irgendwo abstellen, die entstandenen kosten muss dir dann Unfallgegner zahlen.

Ich hab einen Kollegen der ist schwerbehinderter mit einem Spezialauto, auch er hatte einen Unfall mit einem total aggressiven Gegner, der ihn einschüchtern wollte, da er ohne Hilfe nicht aus dem Auto aussteigen konnte, weil seine Tür aus der er normalerweise rausfährt verklemmt war und das Handy war durch den Unfall Schrott. Auch war er mit seinem Rollstuhl eingeklemmt, er musste tatsächlich um Hilfe rufen, damit ein Passant die Polizei dazu ruft.

Alle dadurch entstandenen kosten auf Grund von Immobilität musste der Unfallgegner zahlen, in seinem Falle kann er nicht einfach einen Ersatzwagen bekommen sondern musste für alles den Fahrdienst rufen. Und sein Auto wurde auf dem Hof einer Werkstatt geparkt bist alles vom Gutachter erfasst wurde und der die Freigabe gab, das Auto verschrotten zu dürfen, auch diesen Teil musste der Unfallgegner zahlen.

Da es in dem beschrieben Fall von dir um ordentlich Kohle geht und der andere dir ja die Schuld zuschieben will, werden die Versicherungen sicher genau hinschauen und wenn der andere nicht einsichtig ist auf ein Gerichtsverfahren hinaus laufen, hier muss ein Sachverständiger den Schaden feststellen, daher frage ich mich (wenn ich dich richtig verstanden haben)

da bei dem anderen eine längere Reparatur anstand, die aber abgeschlossen ist.

wie kann der Unfallgegner in so einem Fall sein Auto bereits repariert haben? Normalerweise besteht (Achtung Halbwissen) Reparaturverbot solange die Schuld zwischen den Versicherungen nicht geklärt ist und der Schaden nicht dokumentiert wurde.

War die Polizei zur Unfallaufnahme vor Ort?

Es kann sogar sein, das das moderne Auto deines Gegners ihm einen Strich durch die Rechnung macht es gibt in den moderneren Autos einige, die die letzten Sekunden vor einen Umfall aufzeichnen, so eine Art BlackBox damit kann dann ein Schachverständiger genau erkennen was passiert ist, wie schnell unterwegs war, welche G Kräfte auf das Auto wirkten und wie heftiger Unfall war, für dich und mich ist das nur Datenmüll, aber die wissen damit etwas anzufangen.

Autovermietungen von "Premium" Autos nutzen gerne auch solche Systeme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abmelden kannst du das Auto auf jeden Fall. Verschrotten würde ich ihn vorläufig nicht, kann aber sein, dass das nach Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens möglich sein.

Sollte dir die volle, oder eine Teilschuld zugesprochen werden, zahlt deine Versicherung den Schaden des Unfallgegners. Dafür ist nur der gültige Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Unfalls ausschlaggebend.


Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:55

bis ich den Anwalt einschalte, vergeht ja locker noch nen halbes Jahr, das mach ich erst wenn es wirklich vor Gericht geht, das hin hund her schreiben bis es soweit ist kann ich selber machen, da spar ich mir erstmal die selbstbeteiligung der REchtschutz solange.

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Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:48

Wenn der abgemeldet ist kann er aber nirgends stehen der ist ja auch schrott ^^

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FloDoXD  17.08.2024, 14:52
@Ofenroller

Da du in diesem Fall ohnehin einen Anwalt einschalten solltest, wird der dir genau sagen können, was der rechtlich akzeptable Weg ist.

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Im die Vorfahrt zu verlieren, müsste ihm m.W. mindsetens die doppelte der zulässigen Geschwindigkeit nachgewuesen werden - nur nebenbei.

Erst Schaden der Versicherung melden, dann Gutachten abwarten, dann Versicherung hinsichtlich abmelden und offenem Schaden kontaktieren, dann verschrotten, so würde ich vorgehen.


Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:51

Der war auch extrem schnell der war so schnell das ich ihn nicht sehen konnte beim einfahren in die Kreuzung, da war von meiner seite her keine Chance das zu vermeiden. Ich habe ja noch gebremst und bin zum stehen gekommen.

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Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:46

DAs Verursacht nur alles imense Kosten wenn die Karre angemeldet bleiben muss zumal der ja nirgends stehen kann wenn das Saisonkennzeichen abläuft
Die Sache ist ja auch ich bin ja zum stehen gekommen und er ist Quasi in ein Fahrendes Auto geballert weil er so schnell war wie ist das da mit Vorfahrt ?

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Abmelden ja, nicht verschrotten, wegen Gutachten. Nur so kannst du beweisen, dass der andere zu schnell war


Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:40

Wie ist das denn, wenn das Gericht jetzt der Meinung ist ich sei Schuld, übernimmt die Versicherung dann noch den Schaden an dem Mercedes auch wenn das Auto schon abgemeldet und die Versicherung gekündigt ist ? Ich will ja kein neues Auto drauf zulassen nur das alte abmelden.

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TheMonkfood  17.08.2024, 14:42
@Ofenroller

Ob dein Auto abgemeldet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Nur verschrotten würde ich es erst, wenn die Sache endgültig geklärt ist

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Ofenroller 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:45
@TheMonkfood

Ja aber wie ist das mit der Versicherung die wird dann ja gekündigt. Ich Kann mir vorstellen das wenn ich dann in 1 bis 2 Jahren bei der Versicherung anrufe und sage ihr müsst zahlen sagen die ne ist ja gekündigt.

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