Mofa Anhänger zu breit?
Hallo zusammen,
wurde heute nach 2 Jahren das erste mal mit meinem Mofa und meinem Anhänger kontrolliert. Jetzt ist es nur so, dass der Anhänger etwas zu breit (mit Ladung) war. Zudem fehlt ein weißer Reflektor vorne links, wobei er nur eines bräuchte, wenn die Ladung miteingeschlossen ist, nur der Anhänger selber ist so schmal, dass dies nicht benötigt werden würde.
Was wird da jetzt auf mich zukommen als Strafe?
Grüße
2 Antworten
Ich greife mal den Antworten zu meinen Nachfragen vor und antworte doch schon mal.
Dass für Anhänger hinter Mofas gemäß § 61a StVZO die Regeln für Fahrradanhänger gelten hat migebuff ja bereits geschrieben.
der Anhänger selber ist ca 40cm
Bezüglich der lichttechnischen Einrichtung gilt § 67a Abs. 2 StVO:
Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:
1. nach vorn wirkend:
a) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 600 mm mit zwei paarweise angebauten weißen Rückstrahlern mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante,
b) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 1 000 mm zusätzlich mit einer Leuchte für weißes Licht auf der linken Seite,
Bei 40 cm brauchst du also am Anhänger keine lichttechnischen Einrichtungen nach vorne. Das gilt unabhängig von der Ladung. Aber das hast du ja eigentlich auch schon selbst geschrieben. Ich sehe daher keinen Verstoß wegen eines fehlenden Reflektors.
Bezüglich der Ladung kommen dann § 22 Abs. 2 und 5 StVO ins Spiel:
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Du schreibst:
mit Ladung war er 1m 40xm breit also 20 links und Rechts zu viel.
Das ist irgendwie (entschuldige) unverständliches Kauderwelsch. Bei einer Anhängerbreite von 40 cm gilt:
- Entweder die Ladung war 1,4m breit, dann ragt sie 50 cm nach links und rechts heraus.
- Oder sie war 1 m breit, dann sind es 30 cm.
- Bei 20 cm Herausragen zur Seite wäre die Ladung nur 80 cm breit.
Zunächst mal ist festzustellen, dass der Anhänger mit Ladung nicht breiter als 2,55 m und damit nicht "zu breit" war.
Dann wäre zu klären, ob eine Kenntlichmachung der Ladung überhaupt nötig ist. Die Vorschrift verweist diesbezüglich auf § 17 Abs. 1 StVO. Demnach ist das nur bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" nötig. Wenn das nicht gegeben ist, ist auch keine Kenntlichmachung der Ladung erforderlich und es liegt kein Verstoß vor.
Wenn eine Kenntlichmachung grundsätzlich nötig war, ist erstmal weiter zu klären, ob die Ladung mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragte. Da stellt sich das Problem, dass dein Anhänger möglicherweise gar keine Leuchten, sondern nur Rückstrahler hat. Oder ggf. nur eine Leuchte auf der linken Seite. Ohne mich weiter in dieses Problem einzulesen gehe ich davon aus, dass mit dem Begriff "Leuchten" im Sinne des § 22 Abs. 5 StVO auch Rückstrahler gemeint sind.
Bei 1. ragt die Ladung auf jeden Fall mehr als 40 cm seitlich heraus. Eine Kenntlichmachung wäre also erforderlich.
Bei 2. kommt es darauf an, wo deine Rückstrahler angebracht sind. Bei bis zu 10 cm vom Fahrzeugrand wäre keine Kenntlichmachung erforderlich. Bei mehr als 10 cm wäre sie erforderlich.
Bei 3. wäre keine Kenntlichmachung erforderlich.
Wie gesagt wäre bei 1. und 2. eine Kenntlichmachung nur bei Dämmerung/Dunkelheit nötig.
Ein Verstoß gegen die Kenntlichmachung wäre Tatbestandsnummer 122166:
Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinausragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben.
25€
Der Vollständigkeit halber sei noch auf den letzten Satz von Absatz 5 hingewiesen, der den Transport seitlich herausragender schlecht erkennbarer Gegenstände verbietet. Ein Verstoß hiergegen läge ebenfalls bei 25€.
Jetzt ist es nur so, dass der Anhänger etwas zu breit (mit Ladung) war.
Du hast einen über 2,55m breiten Anhänger an ein Mofa gehängt?
Zudem fehlt ein weißer Reflektor vorne links
Kam der Anhänger tatsächlich vor 2018 in Verkehr oder ist er älter?
Die Breite von einem Meter gilt nur für Anhänger hinter Krafträdern.
§32 StVZO:
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
3. bei Anhängern hinter Krafträdern: 1,00 m
Du hast ein Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h geführt, somit gilt abweichend davon laut §61a StVZO Folgendes:
Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
Für einen Fahrradanhänger nennt §32 StVZO keine gesonderte Maximalbreite, somit gilt die allgemeine Grenze von 2,55m.
Zumindest bei den Reflektoren stimmt der Vorwurf, denn bei einem Anhänger, der nach dem 1.1.2018 gebaut wurde, müssen diese vorhanden sein, das kostet dich 20€, Tatbestandsnummer 367106:
Sie nahmen den Fahrradanhänger in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
§ 67a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 230 BKat
20,00€
Achja oke, dass ist ja dann nicht weiter wild, vielen Dank 🙏🏼
Nein nein der Anhänger selber ist ca 40cm und mit Ladung war er 1m 40xm breit also 20 links und Rechts zu viel. Und nein der Hämger ist neu also kein Alter