Wer kriegt die Strafe?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Die Frage nach der Schadensabwickliung. Wenn das Fahrzeug als Unfallversursacher feststeht, wird die Versicherung den gegnerischen Schaden bezahlen. Wenn Unklarheiten bezüglich des Fahrzeugführers bestehehen, könnte ich mir vorstellen, dass der Versicherungsnehmer in bestimmten Konstellationen bis zu 5000€ in Regress genommen wird.
  2. Die Frage nach der begangenen Ordnungswidrigkeit. Bei einem Vorfahtsverstoß befinden wir uns sicherlich im Bereich eines Bußgeldes (60+€). Da sind Maßnahmen zur tatsächlichen Ermittlung des Fahrers durchaus möglich. So z.B. die Sicherstellung des Fahrzeugs und der Oberbekleidung der möglichen Fahrzeugführer. Anhand von Faserspuren kann dann möglicherweise der tatsächliche Fahrer ermitelt werden. Die Bußgeldstelle oder ein Richter wird dann vermutlich nicht erfreut darüber sein, dass man versucht hat, seine Tat zu verschleiern.

Man kann es versuchen

Die Polizei kann auch Versuchen durch z.B. Fingerabdrücke am Lenkrad oder Sitz und Spiegeleinstellung den Fahrer zu ermitteln.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann dann kann ein Fahrtenbuch als Auflage folgen