Kann jemand der keinen Führerschein besitzt Punkte in Flensburg bekommen man?

10 Antworten

Klar geht das. Und das könnte deinem Papa dann auch theoretisch passieren. Wenn er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt würde, bekäme er 3 Punkte in Flensburg.

Solltest du also nicht tun, denn es käme womöglich sowieso raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Wie feige bist Du denn?

Stehe zu Deinen Fehlern und reiße Deinen Vater nicht noch mit rein. Er würde weitaus größere Probleme bekommen, wie hier schon mehrfach angemerkt wurde.

Wenn du deinen Vater als Fahrer angibst und er keinen Führerschein besitzt, steht zunächst einmal die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gem. § 21 StVG im Raum.

Stellt sich dann heraus, dass du ihn zu Unrecht angegeben hast, ist das "Vortäuschen einer Straftat" (§ 145d StGB) und "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB).

Es ist daher deutlich milder, wenn du einfach zugibst, dass du selbst Mist gebaut hast.


Artus01  20.08.2024, 09:39
ist das "Vortäuschen einer Straftat" (§ 145d StGB) und "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB).

Falsch.

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migebuff  20.08.2024, 12:30
@Artus01

Begründung? Ist die Bußgeldstelle als zuständige Verwaltungsbehörde keine Behörde oder ist eine Straftat keine rechtswidrige Tat?

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profanity  20.08.2024, 14:29
@Artus01

Hach, ich liebe es, wenn irgendein Hansel "Falsch" schreibt, aber nicht im Traum daran denkt, vielleicht auch mal eine Begründung oder Richtigstellung zu verfassen.

Wenn du das nicht hinkriegst, spar dir doch deinen dummen Kommentar.

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Artus01  20.08.2024, 14:33
@profanity
Hach, ich liebe es, wenn irgendein Hansel "Falsch" schreibt, aber nicht im Traum daran denkt, vielleicht auch mal eine Begründung oder Richtigstellung zu verfassen.

Stell Dir einfach mal vor das ich möglicherweise auch noch was anderes zu tun habe als mich ständig hier herumzutreiben.

Aber für Dich was denn darauf passt.

Es kommt hier allenfalls die Möglichkeit der Strafvereitelung in Betracht und hier ist der Vater straffrei wie § 248, Abs 6, StGB besagt.

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profanity  21.08.2024, 08:30
@migebuff

Möglicherweise hast du mich auch missverstanden. Es geht mir gar nicht um den Vater, sondern um den Sohn als Täter.

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migebuff  21.08.2024, 12:47
@Artus01

Mir bleibt ja nichts anderes übrig, als zu "meinen", denn obwohl du die Rechtslage angegblich so gut kennst, möchtest du meine Nachfrage nicht beantworten, bei der ich wissen wollte, ob das gegenüber der Behörde vorgetäuschte Fahren ohne Fahrerlaubnis etwa keine Straftat sei.

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Auch Personen ohne Fahrerlaubnis bekommen bei Verkehrsdelikten Punkte eingetragen.

Kannst Du machen. Dann bekommt er die Punkte und eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft wird.