Ist dieses Fahrmanöver beim Radfahren erlaubt?

annie80  18.08.2024, 20:46

Das rote ist ein reiner Gehweg, und das nach innen Richtung Strasse (der graue schmale Streifen) der Fahrradweg?

Vando 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 20:56

Korrekt

KevinHP  20.08.2024, 07:24

Gibt es nach der Ampelkreuzung eine weitere Beschilderung bzw. Fahrbahnmarkierung für Radfahrer?

Vando 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 09:19

1. Nein

2. Auch nicht

3 Antworten

Hey,

es gilt erstmal ein paar Fragen zu klären.
Wenn der Radfahrer am Anfang auf einem Gehweg fährt, ist das nicht zulässig und er müsste auf die Straße.
Ist das ein Radweg, sehe ich kein Fehlverhalten.

lg


Vando 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 20:44

Danke dir.

Wenn der Radfahrer am Anfang auf einem Gehweg fährt

Es sei mal gegeben, dass er das nicht tut und das ein Radweg sei.

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Also für mich sieht dir Situation folgendermaßen aus:

Radfahrer fährt auf dem Radweg an eine Kreuzung heran und möchte diese in gersder Rchtung übrqueren. Die Ampel für den Kraftfahrzeugverkehr zeigt grün, ebenso wie die für den Rad-/ Fußverkehr.

Auf dem Schutzstreifen für Radfahrer/ Fußgänger wechselt der Radfahrer auf die Fahrspur und bewährt somit nicht das Stück Radweg zwischen der querenden Straße und der gersdeausführenden Straße. Auf der weiterführenden (geradeaus führenden) Straße müsste der Radfahrer jedoch sowieso auf die Fahrspur, da dort kein Radweg, sondern nur noch ein Fußweg vorhanden ist.

Richtig so?

Wenn das so richtig beschrieben ist zeigt das Verhalten des Radfahrers kein Fehlverhalten.

Nur wenn ein Schild angebracht ist (Z. 237, 240, 241) greift die Radwegbenutzungspflicht nach der Straßenverkehrsordnung. Diese ist nämlich an das Zeuchen gekoppelt.

Wenn keines der o.g. Zeichen vorhanden ist kann der Radfahrer entscheiden, ob er lieber auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fahren möchte (gilt nicht für Kinder unter dem 8. Lebensjahr, diese müssen den Fußweg benutzen). Selbes gilt auch, wenn nur ein Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angebracht ist. Auch dann steht es den Fahrradfahrern frei, den Radweg oder die Fahrbahn zu benutzen.

(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
(Siehe § 2/IV StVO)

Vando 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 21:35

Fast. Da wo er auf die Straße wechselte, sei kein Schutzstreifen, sondern die mit gestrichelten Linien markierte Überführung.

Der Rest ist aber wie angedacht.

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SevSnape  18.08.2024, 22:04
@Vando

Ok, das sollte aber auch nichts an der Situation ändern.

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Jetzt ohne gesetzliche Grundlagen (bin am Handy und habe keine Lust zu Googeln) ein paar Gedanken.

- Benutzungspflicht von straßenbegleitenden Radwegen entfällt, wenn eine andere Vorfahrtsregelung als auf der Fahrbahn herrscht. Das wäre hier der Fall, da man hier i.d.R an der zweiten Ampel warten müsste, wenn man weiter nach "oben" fahren möchte.

- Fahrspurwechsel auf Kreuzungen ist bei nicht durchgezogenen Linien nicht verboten.

- Sowohl im Auto als auch auf dem Rad hasse ich solche Kreuzungen. Derjenige, der diese Kreuzung geplant hat, sollte geteert und gefedert werden. 😤


annie80  18.08.2024, 20:57

Was letzteres betrifft, da gebe ich dir vollkommen recht. (Das andere kann ich nicht beurteilen.)

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Vando 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 21:37
@annie80

„Das andere" ist fachlich korrekt.

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KevinHP  20.08.2024, 07:25
@Vando

Wonach ist die entfallende Benutzungspflicht bei anderer Vorfahrt geregelt?

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Vando 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 09:33
@KevinHP

§9 Abs. I S.2 StVO

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, [...]

Kommt aber hier nicht zum Tragen, da es sich nicht um einen Abbiegen handeln sollte.

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KevinHP  20.08.2024, 13:24
@Vando

Das hat mit einem Radweg absolut nichts zu tun.

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