Auf dem Einfädelungsstreifen


14.08.2024, 19:42

Ergänzend: Der fließende Verkehr hat natürlich Vorfahrt! Aber darf der Fahrer hinter mir, vor mir einfädeln?

6 Antworten

Zügig in den fließenden Verkehr einfädeln - hat der andere zumindest gemacht und eine vorhandene Lücke genutzt...

Grundsätzlich hat der LKW-Fahrer keine Pflicht dich einfädeln zu lassen.

Vermutlich ist die Situation nicht konkret geregelt und es gibt, soweit ich weiß kein Gesetz, für genau diese Situation.

Deshalb würde hier dann der 1/II Straßenverkehrsordnung greifen. Dieser besagt, dass sich jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


KevinHP  14.08.2024, 22:39

Es geht nicht um den Lkw-Fahrer.

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SevSnape  15.08.2024, 08:08
@KevinHP

Ja das habe ich schon verstanden. Im Kommentar ging es um den anderen Pkw-Fahrer nicht um den LKW-Fahrer.

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genacus9988 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 19:49

vielen Dank für deine Antwort. Konkret frage ich mich ob es eine Vorfahrtsregelung bei mehreren Fahrern auf dem Einfädelungsstreifen gibt: z.B der vorderste Fahrer darf zuerst einfädeln, wenn es eine Lücke gibt. Grüße

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SevSnape  14.08.2024, 20:03
@genacus9988

Ich hab nochmal nachgelesen und dazu jetzt nichts gefunden.

Ich vermute das ist immer Situationsabhängig und eine Einzelfall Entscheidung.

Grundsätzlich hat der Verkehr auf der Autobahn wie gesagt Vorrang, somit würdest vermutlich du die Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, da der andere ja schon auf der Autobahn ist.

Der Vorgang wird rechtlich als Abbiegen betrachtet, deshalb greifen hier auch nicht die Vorrschriften für das Überholen.

Tut mir leid, dass ich dir da nicht besser helfen kann.

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Erste Regel der Fahrschule: immer und überall mit Fehlern anderer rechnen!

Und bei spurwechsel, muss der, der es tut aufpassen. Das sind erst einmal Fakten die es zu berücksichtigen gilt.

Das nächste Problem in so einer Situation, die Beweislast.

Klar ist es Mist, darum geht es erst einmal nicht daher sind die oben beschrieben Sachen erst einmal zu berücksichtigen!

Ziemlich egoistisch vom Auto hinter dir. Ich schätze, dass er eine (geringe) Teilschuld bekommen könnte, da offensichtlich war, dass du auch nach links wechseln wolltest – was auch sonst.

Inwiefern § 7 Absatz 5 StVO beim Beschleunigungsstreifen zum Tragen kommt, weiß ich nicht genau:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Du würdest auf jeden Fall auch Schuld bekommen, da du nur einscheren darfst, wenn der Fahrstreifen frei ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Der fließende Verkehr hat natürlich Vorfahrt!

Genau das ist die einzige Regel in dieser Situation.
(Oder wie es exakt in der StVO heißt: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.)

Das wäre natürlich ein asoziales Verhalten des Fahrers hinter dir, aber du würdest vermutlich die Hauptschuld bekommen.

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der andere eine Teilschuld erhält, da gemäß § 1 StVO ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht gefordert ist. Er hätte damit rechnen müssen/können, dass du dich hinter dem LKW einordnest.

Am Ende wird es wohl keinen eindeutigen "Gewinner" oder "Verlierer" geben.