Fehlverhalten im Straßenverkehr?

2 Antworten

Person 1 fährt dann weiter, wenn vor ihr auf der Vorfahrtstraße genug Platz ist, dass sie nicht auf der Kreuzung stehen bleibt (§ 11 Absatz 1 StVO).

Person 2 kann in die Kreuzung einfahren, wenn sich auf der "Zielstraße" der Platz ergibt, sodass sie nicht auf der Kreuzung anhalten müsste. Sie darf nicht einfahren, wenn Person 1 bereits wieder anfährt (§ 41 Absatz 1, Anlage 2, Zeichen 205 i.V.m. § 8 Absatz 2 StVO).

Straftaten liegen bei der Vorfahrtmissachtung nicht vor. Es handelt sich höchstens um Ordnungswidrigkeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Etwas kompliziert geschrieben!

Wenn 1 doch auf der Vorfahrtstraße ist, wieso erwähnst du dann bei Person 2 "von rechts, Vorfahrt gewähren"?

Ich zitiere immer wieder gerne § 1, 1 StVO:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.