Habe eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. (Gemessen 96 bei erlaubten 80 km/St außerhalb geschlossener Ortschaft).
Ist mir soweit klar. Will ich auch bezahlen, wenn die Forderung kommt. Jetzt ist aber eine rote "Allgemeine Information zum Ordnungswidrigkeitsverfahren" dabei. Hier steht:
"Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Schreiben zurückzusenden"
Das ist mir klar. Wollte ich auch nicht. Jedoch steht weiter unten:
"Eine Rücksendung ist nur dann nicht erforderlich, wenn lediglich eine Verwarnung (bis55 EUR) ergeht und das Verfahren rechtzeitig bezahlt wird."
Danach muss ich also doch das Schreiben schicken, da es ja keine Verwarnung ist und auch noch nicht bezahlt ist.
Ein Anruf ist nicht möglich, da auf die WEB-Seite verwiesen wird und das Telefonat automatisch beendet wird.
Wie kann eine solche Erklärung zu einem normalerweise klaren behördlichen Vorgang derart verwirrend sein? Was soll ich jetzt tun?