Hündin ungewollt trächtig?

October2011  09.08.2024, 19:14

Was meinst du mit " der Rüde hat eine Fehlstellung"?

Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:57

Sein Unterkiefer ist zu kurz

7 Antworten

Tja, wenn man solche Verträge unterschreibt und dann nicht fähig ist, seine Hündin nicht rechtzeitig kastrieren zu lassen, wenn man denn schon nicht aufpassen kann.

Ein Züchter ist das nicht, Vermehrer trifft es besser.

Wer bei solchen Leuten einen Hund kauft muss eben damit rechnen, dass es eine teure Geschichte werden kann.

Bin geneigt zu sagen, sieh es als Lehrgeld.

Die sofortige Kastration deiner Hündin ist sicher die billigere und vernünftigere Lösung.

Also soweit ich verstanden habe hast du die Hündin nur anbezahlt? Oder warum hast du die Hündin btw was wäre da der Preis? Ich hab bisher nur 150€ gelesen.

vom Prinzip wenn du einen Kaufvertrag mit der strafklausel von 2500€ unterschrieben hast kann sie diese für die Hündin verlangen wenn ein Wurf geboren wird

selbige der rüde da ist zu lesen das er nicht decken darf oder 1600€ Strafe

so von dem ja kann sie es verlangen wenn dies im Vertrag verankert ist. Aber was den Rüden betrifft beim gassi kann deine Hündin bei Kontakt im Freilauf durchaus von anderen gedeckt worden sein somit der rüde wäre Faktor wo du raus kommen könntest

wenn die Hündin nur Anzahlung war hat sie das recht wenn nicht komplett bezahlt wird zurückfordern. Les da leider nicht wirklich raus ob bezahlt oder nur angezahlt wurde


October2011  10.08.2024, 06:47

Na ja, wenn er gegenüber der Züchterin angegeben hat, dass die Hündin von genau diesem Rüden gedeckt wurde, wirkt die Lüge, dass es irgend ein anderer Rüde gewesen sein soll, hinterher nicht besonders glaubwürdig.

Für die Hündin besteht kein Vertrag, also kannst du rechtlich gesehen machen was du willst. Gibt keine Vertragsstrafe, da kein Vertrag besteht. Allerdings kann die komische Züchterin dir auch die 150€ zurück geben und die Hündin einfordern. Sie ist ja nicht bezahlt. Oder hat sie 150€ gekostet?

Zitat aus dem Vertrag des Rüden: Zucht im Sinne dieser Vereinbarung |st das vorsatzliche oder fahrlassige Verpaaren des Hundes, auch dann, wenn.dieses nur einmalig erfolgt, wobei eine Vereinszugehorigkeit keine Voraussetzung ist,...

Das halte ich für juristischen Unsinn. Da kommt sie nur schwer mit durch vor Gericht. Sie ist doch selbst eine Vermehrerin. Wie kann sie dir Vorschriften machen??


moony1990  09.08.2024, 22:27

Da hast du sicher Recht

Eine Vertragsstrafe von 1,5 fachen des Kaufpreises für einen Wurf ist rechtlich in Ordnung.

Ob sie die Vertragsstrafe gleich zwei mal zugesprochen bekommt, kann ich nicht brurteilen.

Eine Kastration (Trächtigkeitsabbruch) kann sie nicht verlangen - sie bekommt aber dafür die Vertragsstrafe, wenn der Wurf geboren wurde.

Ob der Vertrag rechtens ist, wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.

Die Züchterin müsste nachweisen können, dass ihr durch deinen Wurf einen Schaden entstanden ist. Ob sie das kann, wird dir hier keiner sagen können.

Sie kann das Veterinäramt informieren, dass du mit nicht zur Zucht geeignete Hunde (zu jung, Fehlstellung) züchtest. Ob und was das Veterinäramt dann tut, wird sich zeigen.


Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:56

Ich habe ja kein vertag für die Hündin habe nur den impfausweis

October2011  09.08.2024, 20:28
@Gohljana

Du hast doch den Vertrag für den Rüden mit der Vertragsstrafe für Vermehrerei. Darauf wird sie sich berufen.

Warum hast du die Hündin bekommen, ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben?

Ich habe nur von dem rüden ein kaufvertrag von der hündin nicht

Der rüde wird jetzt ende August erst 1 Jahr das wusste sie ist ja auch von ihr das heißt mit 1 jahr kann ich ihm erst kastrieren lassen

So zu der hündin sagte sie die war schon läufig drehte das jetzt um und sagte nein sie wird läufig

Ich habe 150 an gezahlt für die Hündin aber habe kein Kaufvertrag erhalten noch unterschrieben