Hündin ungewollt trächtig?

October2011  09.08.2024, 19:14

Was meinst du mit " der Rüde hat eine Fehlstellung"?

Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:57

Sein Unterkiefer ist zu kurz

6 Antworten

Also soweit ich verstanden habe hast du die Hündin nur anbezahlt? Oder warum hast du die Hündin btw was wäre da der Preis? Ich hab bisher nur 150€ gelesen.

vom Prinzip wenn du einen Kaufvertrag mit der strafklausel von 2500€ unterschrieben hast kann sie diese für die Hündin verlangen wenn ein Wurf geboren wird

selbige der rüde da ist zu lesen das er nicht decken darf oder 1600€ Strafe

so von dem ja kann sie es verlangen wenn dies im Vertrag verankert ist. Aber was den Rüden betrifft beim gassi kann deine Hündin bei Kontakt im Freilauf durchaus von anderen gedeckt worden sein somit der rüde wäre Faktor wo du raus kommen könntest

wenn die Hündin nur Anzahlung war hat sie das recht wenn nicht komplett bezahlt wird zurückfordern. Les da leider nicht wirklich raus ob bezahlt oder nur angezahlt wurde


October2011  10.08.2024, 06:47

Na ja, wenn er gegenüber der Züchterin angegeben hat, dass die Hündin von genau diesem Rüden gedeckt wurde, wirkt die Lüge, dass es irgend ein anderer Rüde gewesen sein soll, hinterher nicht besonders glaubwürdig.

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Für die Hündin besteht kein Vertrag, also kannst du rechtlich gesehen machen was du willst. Gibt keine Vertragsstrafe, da kein Vertrag besteht. Allerdings kann die komische Züchterin dir auch die 150€ zurück geben und die Hündin einfordern. Sie ist ja nicht bezahlt. Oder hat sie 150€ gekostet?

Zitat aus dem Vertrag des Rüden: Zucht im Sinne dieser Vereinbarung |st das vorsatzliche oder fahrlassige Verpaaren des Hundes, auch dann, wenn.dieses nur einmalig erfolgt, wobei eine Vereinszugehorigkeit keine Voraussetzung ist,...

Das halte ich für juristischen Unsinn. Da kommt sie nur schwer mit durch vor Gericht. Sie ist doch selbst eine Vermehrerin. Wie kann sie dir Vorschriften machen??


moony1990  09.08.2024, 22:27

Da hast du sicher Recht

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Eine Vertragsstrafe von 1,5 fachen des Kaufpreises für einen Wurf ist rechtlich in Ordnung.

Ob sie die Vertragsstrafe gleich zwei mal zugesprochen bekommt, kann ich nicht brurteilen.

Eine Kastration (Trächtigkeitsabbruch) kann sie nicht verlangen - sie bekommt aber dafür die Vertragsstrafe, wenn der Wurf geboren wurde.

Ob der Vertrag rechtens ist, wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.

Die Züchterin müsste nachweisen können, dass ihr durch deinen Wurf einen Schaden entstanden ist. Ob sie das kann, wird dir hier keiner sagen können.

Sie kann das Veterinäramt informieren, dass du mit nicht zur Zucht geeignete Hunde (zu jung, Fehlstellung) züchtest. Ob und was das Veterinäramt dann tut, wird sich zeigen.


Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:56

Ich habe ja kein vertag für die Hündin habe nur den impfausweis

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October2011  09.08.2024, 20:28
@Gohljana

Du hast doch den Vertrag für den Rüden mit der Vertragsstrafe für Vermehrerei. Darauf wird sie sich berufen.

Warum hast du die Hündin bekommen, ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben?

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Ich habe nur von dem rüden ein kaufvertrag von der hündin nicht

Der rüde wird jetzt ende August erst 1 Jahr das wusste sie ist ja auch von ihr das heißt mit 1 jahr kann ich ihm erst kastrieren lassen

So zu der hündin sagte sie die war schon läufig drehte das jetzt um und sagte nein sie wird läufig

Ich habe 150 an gezahlt für die Hündin aber habe kein Kaufvertrag erhalten noch unterschrieben

Das klingt etwas dubios. Was steht denn in deinem Kaufvertrag?

Ein seriöser Züchter verkauft seine Hunde eigentlich nicht ohne Papiere.


Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 18:40

Ich habe nur von dem rüden ein kaufvertrag von der hündin nicht

Der rüde wird jetzt ende August erst 1 Jahr das wusste sie ist ja auch von ihr das heißt mit 1 jahr kann ich ihm erst kastrieren lassen

So zu der hündin sagte sie die war schon läufig drehte das jetzt um und sagte nein sie wird läufig

Ich habe 150 an gezahlt für die Hündin aber habe kein Kaufvertrag erhalten noch unterschrieben

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William1307  09.08.2024, 18:56
@Gohljana

Dann war das alles andere als ein seriöser Züchter. Ich würde da an deiner Stelle gar nix zahlen.. er kann ja keine Vertragsstrafe verlangen, wenn es gar keinen Vertrag gibt

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Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:10
@William1307

Ich hab gekuckt iner zucht ist sie

Dann drohte sie mir die Hündin weg zu nehmen oder mir das Veterinäramt her zu schicken dann sind alle weg

Sie hat ein top Anwalt da kann ich nix machen sagte sie

Die Hündin würde die welpen auch verlieren usw

Wir waren beim Tierarzt die Tierärztin sagte scheiß Unfall ja da sie erst 8 Monate ist aber sie kann die locker ohne was zur welt bringen

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Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:12
@Gohljana

Laut der züchterin kommen da Fehlbildung raus weil der rüde am Kiefer ne felhlstellung hat die Hündin bei der sind die scheide Zähne etwas schief

Da kommen Krüppel auf die Welt oder ich muss zum Kaiserschnitt oder die Hündin nimmt die welpen nicht usw

Sie hat das 21 Jahre gemacht und kennt alles

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JustASingle  09.08.2024, 19:45
@Gohljana

Ach komm, lass Dich doch nicht ins Bockshorn jagen. Natürlich kann es zu Komplikationen kommen. Das ist kein Geheimnis. Darauf musst Du Dich einstellen.

Von "Krüppeln" würde ich hier aber dennoch nicht sprechen.

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Gohljana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 19:55
@JustASingle

Ja sie hat alles schlecht geredet

Bekommt se die kommt ne Strafe pro welpe

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JustASingle  09.08.2024, 20:07
@Gohljana

Natürlich redet sie das schlecht. Und ich würde da nicht einen Cent zahlen.

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October2011  09.08.2024, 20:30
@Gohljana

Strafe pro Wurf, nicht pro Welpe!

d.h. einmalig 1.600 Euro, egal ob es 1 oder 10 Welpen werden.

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William1307  09.08.2024, 20:51
@Gohljana

Ach - lass Dir doch nicht so einen Unsinn erzählen. Wenn Du keinen Kaufvertrag hast wo irgendwas drinsteht dann kann die Frau gar nix verlangen. ich würde den Kontakt abbrechen und fertig.

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William1307  10.08.2024, 08:07
@October2011

Ach so, das hatte ich missverstanden. Aber sie kann doch nicht zweimal eine Vertragsstrafe fordern. Ich halte das alles rechtlich für nicht haltbar.

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October2011  10.08.2024, 08:18
@William1307

Das kommt darauf an, wie es vor Gericht begründet wird.

Und ob die Züchterin bereit ist, für ihre Klausel zu kämpfen und bereit ist, dafür Anwaltskosten zu bezahlen (oder eine Versicherung hat)

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William1307  10.08.2024, 08:45
@October2011

Eben. sie müsste Beweise bringen, einen Anwalt einschalten und klagen etc. Ob man sich den ganzen Ärger antun will für ein bisschen Geld? In diesen Verträgen steht ja immer viel drin. Was dann letztendlich passiert ist eine andere Sache.

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October2011  10.08.2024, 09:33
@William1307

Die Frage ist eher, ob es ihr um ein wenig Geld geht, oder darum, dass sie nicht möchte, dass mit eibem Liebhabertier gezüchtet wird.

Es gibt durchazs Züchter, die bei dem Thema Rot sehen und eine Rechtschutzversicherung haben.

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William1307  10.08.2024, 09:50
@October2011

Da hast du recht. Wie auch immer. Es ist einfach nur dämlich, einen Rüden und eine Hündin vom gleichen Züchter zu nehmen - beide nicht zuchttauglich und dann nicht aufzupassen…….

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