Führerschein, Theorie-Frage: Bus überholen in Schrittgeschwindigkeit?

5 Antworten

Ich verstehe nicht, wie hier einige versuchen, den Fehler zu rechtfertigen.

Dass die Geschwindigkeit (gemäß Antwort) beibehalten werden kann, widerspricht sich mit § 20 Absatz 1 StVO:

An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Je nach Verkehrslage ist es nicht möglich, bei gleicher Geschwindigkeit vorsichtig zu fahren.

Wenn der Bus die Warnblinkanlage angeschaltet hat, gilt außerdem Schrittgeschwindigkeit nach § 20 Absatz 4 StVO.

An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Wenn der Bus keine Warnblinkanlage angeschaltet hat, ist die erste Antwort korrekt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Die Regel, dass Du aus BEIDEN Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren dafst, ist in erster Linie für Schulbusse gedacht - nicht für normale Linienbusse oder Fernreisebusse. Wenn der Bus beim Anhalten die Warnblinkanlage anhat (so geben sich haltende Schulbusse zu erkennen!), dann: anhalten/Schrittgeschwindigkeit. Ist auf dem Bild aber nicht der Fall. Also: Mit erhöhter Aufmerksamkeit weiterfahren.


KevinHP  24.08.2024, 15:47

Das gilt selbstverständlich auch bei Linienbussen.

Dampfschiff  25.08.2024, 09:12
@KevinHP

WENN sie mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle stehen. Was bei Linienbussen ein Ausnahmefall ist.

KevinHP  25.08.2024, 11:57
@Dampfschiff

Was realistisch ist, spielt für die Rechtsgrundlage tatsächlich keine Rolle. Wenn Linienbusse an einer unübersichtlichen Stelle halten, schalten sie selbstverständlich auch die Warnblinkanlage ein. Vermutlich nur nicht in deiner Gegend.

Kaum verständlich!

Vielleicht ist hier von Belang, dass auf deiner Fahrbahnseite kein Gehweg vorhanden ist und somit ein Fußgänger keinen Grund haben dürfte, die Fahrbahn zu überqueren.

Der Mittelstreifen ist aber nie und nimmer eine bauliche Trennung!

Hallo,

weil am Linienbus keine Blinklichter erkennbar sind.

Das ist wieder so eine bescheuerte Fangfrage.

Hansi

...gilt der durchgezogene Streifen schon als "baulich getrennt"? 

Nein.

Warum ist das dann falsch?

Warnblinker am Bus nicht eingeschaltet.