Schwester muss 60 euro zahlen wegen Schwarzfahren?


08.08.2024, 16:06

Noch mehr info was passiert ist.: (Geschichte)

Meine Schwester hatte mich angerufen, und gefragt, ob ich ein Bild Schicken kann von Ihren Schülerausweis und der BVG Fahrkarte.

Ich hab dies gemacht. Der Kontroleur hatte dann die Daten eingegeben und dann den Zettel ausgedruckt. Meine Schwester muss trotzdem bezahlen, obwohl der Kontroleur doch gesehen hat das Meine Schwester ihre Ausweise hat. Naja, halt zuhause. Aber sie hat Welche.

Zählt das nicht? Sie hats doch gezeigt. Auf dem Handy halt.

Normaler weise schauen doch die Kontroleure auch nur ein Blick drauf und gehen weiter. Geht es nicht wenn sie es vorzeigt, halt nur auf ihr Handy? Der hat gesagt "man muss es persönlich mit haben".

Das wars. Keine Ahanung ob das irgendwie hilft.

8 Antworten

Dann wendet ihr euch an das Verkehrsunternehmen und klärt das.


Von Experte AnnaStark bestätigt

Ihr müsst zur Stadtwerke gehen und denen ihre Fahrkarte zeigen innerhalb dieser Woche. Auch Kids dürfen nicht schwarzfahren

Wenn ihr das nicht macht , kommt die Strafe von 60 Euro bestimmt.

Nein, mit 13 ist sie beschränkt geschäftsfähig, dass bedeutet das der Vertrag mit dem Bahn/Bus Unternehmen erst eintritt, wenn a) der Bus/Zug betreten wurde und b) der Vertrag mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigen geschlossen wurde, da es hier nciht der Fall ist, kann man in der Wiederspruch gehen.


DerHans  08.08.2024, 13:48

Wenn die ELTERN die Monatskarte gezahlt haben, haben sie diesem Vertrag ja zugestimmt.

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DerHans  08.08.2024, 16:10
@RandomPerson876

Dann ist es ja noch unverständlicher, wieso sie diese denn nicht auch bei sich hat.

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...allgemein ein recht komplexes Thema mit vielen verschiedenen Auffassungen und Meinungen. Allerdings denke ich, dass es Deine Schwester gar nicht betrifft, da sie ja offenbar über eine Fahrkarte verfügt, die allerdings wohl beim Verkehrsbetrieb einmal vorgezeigt werden muss, um den Vorwurf des Schwarzfahrens auszuräumen.

Das erhoehte Befoerderungsentgelt (die 60 Euro) muss sie nicht bezahlen und die Eltern auch nicht. Das sie noch nicht voll geschaeftsfaehig ist, konnte sie sich auch nicht vertraglich zu einer solchen Vertragsstrafe verpflichten. Die Verkehrsbetriebe koennen ihre Forderung nicht gerichtlich gegen deine Schwester durchsetzen, wissen das auch und werden es somit gar nicht erst versuchen. Lediglich den Fahrpreis fuer eine Einzelfahrt kann von deiner Schwester verlangt werden. Das koennt ihr den Verkehrsbetrieben dann auch anbieten.

Da deine Schwester mit 13 auch noch nicht strafmuendig ist, drohen ihr auch keinerlei strafrechtliche Konsequenzen.