Ist die Strafe zu hart Straßenverkehr?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

"Macht ja keiner mit Absicht. [...] Fahrzeug übersehen so schnell kann das passieren"

So schnell darf es aber nicht passieren. Die Missachtung der Vorfahrt geht regelmäßig mit schweren, auch tödlichen Unfällen einher. Ein Übersehen darf es nicht geben. Du als Fahrzeugführer hast jederzeit dafür zu sorgen, dass "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (§ 1 StVO). Um das zu erreichen hast du deine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, die Umgebung umfangreich zu beobachten etc. Ist das der Fall, sind Unfälle fast ausgeschlossen. Wenn sie aufgrund von Unaufmerksamkeit passieren, bist du entweder generell nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, oder warst unter Umständen übermüdet, in Gedanken versunken, krank, oder sonst wie eingeschränkt und hättest genau genommen gar nicht fahren dürfen. Insofern sind die Strafen mindestens angemessen und nach Auffassung Einiger sogar noch zu gering. Sie sollen nicht nur bestrafen, sondern auch erziehen, in Zukunft das Verhalten im Straßenverkehr zum Besseren zu ändern.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 00:13

Aber ich kam in dem Fall mit einem blauen Fleck davon. Ihr passierte nichts.

Trotz 2x Totalschaden.

0

Nein, ist sie nicht. Bei solchen Unfällen können Leute schwer verletzt werden oder sogar sterben.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 10:48

Also. Eine kleine Schramme am Arm. Weit entfernt von tod.

Und sie ist voll reingefahren ins Auto.

Das kannst du sehen wie das aussieht in anderen Fragen

0

Vorfahrt missachten, ist das eine, aber dann noch so blöd zu sein einene Unfall zu verursachen ist das andere.

Steht jedem Frei mit einer Bremsung einen Unfall zu verhindern.

In ein andres Auto reinzufahren da ist der Schaden selbst bei einem reinen Blechschaden mehrere Tausend Euro. da sind 120 Euro Bussgeld noch dein gerinstes Problem.

Die schäden am fremden Fahrzeug wird selbstveständlich von der Haftplich übernommen, ansonsten kannst du froh sein wenn du Vollkasko hast.


maxundmogli 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 23:57

Das macht ja keiner mit Absicht

Ich hab das Fahrzeug nicht kommen sehen

Es hat geregnet die Unfallgegnerin konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen

Das war im Taxi also beruflich. Waren aber nur Laborproben keine Fahrgäste drin.

0
blackhaya  09.08.2024, 23:58
@maxundmogli

Man darf nur so schnell fahren wie es die Umstände erlauben.

Bei Regen ist erhöhte Vorsicht angebracht.

2

für einen sonst anständigen Fahrer ist ein Punkt überhaupt kein Thema weil er nach 2,5 Jahren verjährt.

und 120€ + Gebühren finde ich auch ein Schnäppchen


maxundmogli 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 23:52

Ja nicht jeder verdient fünfstellig

0