Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?

Hallo also heute in der Früh war ich mit meinem Auto auf der Hauptstraße unterwegs. Hinter mir ein Auto, dass schon bisschen länger hinter mir fuhr weil ich 10km weiter vorher dieses Auto ein wenig „blöd“ überholt hatte. Also dieser Autofahrer war schon etwas „aggressiv“ geworden. Als ich eben auf der Hauptstraße fuhr, überholte ich einen LKW und fuhr dann mit ca. 140kmh weiter und er hinter mir her. Dann kam eine langgezogene Kurve mit einer Ausfahrt, dort fuhr ein anderes Auto hinaus und ich musste natürlich(weil ich zu schnell war) stark bremsen sodass mein Heck ein bisschen und ich meine wirklich ein bisschen gerutscht ist. Dann fing der, den ich Anfangs überholt hatte relativ dicht aufzufahren an und hat mir die ganze Zeit die Lichthupe gegeben. Das ging mehrere Minuten lang. Irgendwann kam ich dann zu einer Ampel und er fuhr neben mir und er hat gesagt er habe alles mit seinem Handy gefilmt und will mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Er meinte er hat auch gefilmt wie ich 140kmh gefahren bin und dass ich ein paar Autos dicht aufgefahren wäre und in der langgezogenen Kurve fast mein Heck ausgebrochen sein soll.

Also meine Fragen

1)Darf er mich einfach so filmen und mich bei der Polizei anzeigen weil er filmt sich ja eigentlich auch selber dabei wie er zu schnell fährt.

2)Kann ich, falls ich zur Polizei geladen werde, auch sagen, dass ich beschleunigt habe weil er mir dicht aufgefahren ist und mir andauernt die Lichthupe gegeben hat? und

3) zählt diese Aufnahme als Beweis das ich zu schnell war oder kann Die Polizei das nicht einfach so feststellen auf dem Video?

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Auffahrunfall auf Schnellstrecke - Meine Schuld?

Hallo erstmal.

Ich bin heute auf der Schnellstraße (90kmh) auf die Ausfahrt gefahren, als die Dame zwei Autos vor mir bei ca. 80kmh plötzlich eine Vollbremsung gemacht hat. Von 80kmh direkt runter auf 0, grundlos weil sie die falsche Ausfahrt genommen hat. Die Polizistin meinte im Nachhinein, sie sei wohl zum ersten Mal Automatik gefahren und ist wohl aus Versehen in P geschaltet (auch wenn ich nicht wusste, dass das bei 80kmh möglich ist).

Es war wirklich von 80 direkt auf 0. Trotz Sicherheitsabstand hat der Fahrer vor mir es nicht geschafft und ist völlig in das plötzlich stehende Auto reingefahren. Von vorne nahezu ein Totalschaden. Auch ich habe abrupt abgebremst und habe es sogar noch geschafft - bloß mein linkes Licht hat das Auto vor mir ein wenig berührt, wodurch das Glas meines Lichts etwas zerschmettert wurde und eine leichte Beule im Auto vor mir hinterlassen wurde.

Die freundlichen Polizisten haben mir versichert, dass weder der Fahrer vor mir, noch ich in der Schuld stehen. Die Versicherung der Unfallverursacherin wurde informiert, da sie laut Polizei die Schuldige ist. Der Fahrer vor mir und ich konnten gegenseitig bestätigen, dass genug Abstand vorhanden war.

Aber kann ich mich wirklich darauf verlassen? Ich bin noch in der Probezeit und habe mal gehört, dass immer der der hinten drauf fährt schuldig ist.

Danke für alle Antworten im Vorraus!

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Parken im Wendehammer wer ist zuständig Gemeinde oder Landkreis?

Hallo, ich wohne in einem Baugebiet. Wir haben einen Wendehammer am Ende der strasse. Dieser sorgt seit 4 Jahren für Ärger, Diskussionen und diversen Einsätzen von Gemeinde, Polizei und Landkreis. Eine Familie terrorisiert die Nachbarschaft in dem sie alle die dort parken ( es gibt keine verbotsschilder oder sonstige Einschränkungen Platz ist ebenso ausreichend vorhanden) bei der Gemeinde anschwärzt. Diese hat mehrfach Briefe verschickt mit Ermahnungen das dort nicht gepakrt werden solle aus Rücksichtnahme etc. Ich habe nun ebenfalls Fotos der Fahrzeuge der Familie gemacht, welche sich ständig beschwert, denn auch sie parken immer wieder an den betroffenen Stellen. Nach mehreren Briefen an die Gemeinde hat sich der Bearbeiter geändert. Antwort Anfang Januar war. Wir werden regelmäßig kontrollieren und die Mail an den Landkreis senden da dort die Zuständigkeit liegt. Was für mich ein Widerspruch ist. Warum kontrolliert die Gemeinde wenn sie doch nicht zuständig ist. Ich habe mich dann an dem Landkreis gewandt und um Bewertung der Situation gebeten. Eine Antwort kam. Und die habe so nicht wartet die Polizei sieht im allgemeinen keinen Verstoß und auch der Landkreis schreibt nun das ausreichend Platz ist und keine Behinderung durch die Fahrzeuge die dort parken entstehen. Wer hat nun recht die Gemeinde die einerseits sagt wir sind nicht zuständig, trotzdem kontrollieren will und der Ansicht ist parken ist dort nicht erlaubt oder der Landkreis ?

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