Anhörung zur Bußgeldverfahren-Schreiben zurücksenden oder nicht?

2 Antworten

Verpflichtet, das Schreiben zurück zu schicken bist du nicht.

Es hat aber auch keine negativen Konsequenzen wenn du ankreuzt „ich gebe den Verstoß zu“.

Es wird ein Bußgeldbescheid erlassen und du bekommst einen gelben Brief mit den Zahlungsdaten

Wenn dir klar ist, daß du wirklich zu schnell gefahren bist, warte ab bis der Bußgeldbescheid also die Zahlungsaufforderung in deinem Briefkasten liegt, bezahl dann den Strafzettel innerhalb der gesetzten Frist und alles ist Gut 👍

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

altkanonist  15.08.2024, 17:07

Ist mir klar. Kann ich denn nicht der Zentralen Bußgeldstelle helfen, ihre unklare Erklärung zur Anhörung in Ordnung zu bringen?

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