dürfte ich neben einem Radfahrer fahren, wenn dieser auf einem Radfahrerweg fährt und es aber nicht 1,5 oder 2 Meter Abstand ist?

3 Antworten

Bei Radwegen ja, bei Schutzstreifen nein.

Das einzige, was hierzu in der StVO steht, ist § 5 Abs. 4 StVO. Darin steht:

"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."

Eine Definition des Überholens gibt es in der ganzen StVO überhaupt nicht. Es gib hierzu aber Gerichtsurteile.

Fazit: Wenn Du mit exakt derselben Geschwindigkeit nebenher fährst überholst Du nicht, und wenn der Radfahrer sich nicht auf derselben Fahrbahn befindet, sondern z.B. jenseits der Bordsteinkante auf einem Hochbord-Radweg, überholst Du auch nicht. Sonst überholst Du und musst 1,5 m innerorts bzw. 2 m außerorts Seitenabstand einhalten.

Mein Kommentar dazu: Interesant zu lesen dass der Gesetzgeber zu doof war das Überholen zu definieren und dass die Juristen einen Seitenabstand nicht für nötig halten, wenn man mit exakt derselben Geschwindigkeit neben dem Fahrrad her fährt. So hält man Heerscharen von Juristen in Lohn und Brot.


notting  22.08.2024, 12:55

... und in dem man nicht sagt, dass Radfahrer in so einer Situation auch nicht (rechts) überholen dürfen.

notting

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Leider Ja

wenn es ein Radweg ist dann dürfen die Autos direkt an einem Vorbeifahren