Darf man einmalig eine Lichthupe betätigen, am Tag innerorts, wenn man jemanden durchlassen möchte, in einer engen Stelle?

8 Antworten

Du solltest dann unbedingt ZWEIMAL kurz blitzen. Wegen der Unsitte, nur einmal die Lichthupe zu betätigen wenn man jemanden durchlässt, bin ich als Motorradfahrer gezwungen, bei einem entgegenkommenden Linksabbieger so viele Sekunden das Fernlicht einzuschalten, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind.

Gemäß StVO ist das nicht zugelassen, aber als Kommunikationsmittel unter Autofahrern durchaus üblich. Von der Polizei wird es in der Regel sicherlich nicht geahndet werden.

Dafür ist die Lichthupe nicht gedacht und dies ist nicht zugelassen.
Aber da das niemanden interessiert, wünsche ich dir frohes hupen 😃.

lg

Die Lichthupe ist ein Warnzeichen, deswegen darfst Du sie dafür nicht benutzen.

Aber niemand, wirklich absolut niemand würde dafür einen Aufstand machen. In dem Sinne - Scheißegal.

Es ist eigentlich verboten, aber doch gängige Praxis. Vielleicht ist die StVo auch etwas verstaubt.