Erst Auto oder Motorrad(A2) Schein?

Hallo ich würde gerne Wissen was ihr an meiner Stelle machen würdet, ob erst Auto dann Motorrad oder erst Motorrad dann Auto Schein.

Zu mir ich bin seit paar Monaten 19, habe bis jetzt den Schein bzw beide etwas vor mich hingeschoben und wollte erstmal etwas geld sparen.

Ich bin schon bei meinem Vater Sozius mit dem Motorrad mit gefahren und ich liebe Motorrad(mit)fahren, deshalb würde ich gerne mit dem Motorrad Schein als erstes beginnen.

Die Fahrschule zu der ich gerne gehen würde, weil meine Freunde auch bei der waren und meinten die ist gut, wollen aber wenn ich Auto und Motorrad in Kombination mache, das ich als erstes Auto mache bzw mit Auto anfangen muss.

Ich bin zurzeit im 2. Lehrjahr als Fachinformatiker und wohne im gleichen Ort wie die Firma bei der ich arbeite, und wohne zurzeit bei meinen Eltern und die nächsten 2-3 Jahre wahrscheinlich auch)

Ich kenne schon die Vorteile von Auto zu Motorrad z.B. überm Winter oder man ist nicht so bzw garnicht Wetterabhängig usw.

Dennoch würde mir Motorrad fahren mehr Spaß machen, und es ist minimal günstiger als ein Auto + da ich den Schein etwas vor mir hin geschoben habe muss ich ja noch nach A2 2 Jahre warten bis ich A machen kann was sich auch rauszögert um mehrere Monate, wenn ich mit Auto anfangen sollte.

Was ich noch sagen wollte ist wenn ich beide Scheine am Ende habe was ich hoffe, das ich dann nur entweder Auto oder nur Motorrad als Fahrzeug kaufen möchte und nicht beides wegen Kosten usw.

Das Motorrad würde ich nutzen um unter der Woche und an Wochenenden mich mit Freunden zu treffen welche in der Stadt wohnen, klar kann man das auch mit dem Auto aber wie gesagt Motorrad wird mir wahrscheinlich mehr Spaß machen zu fahren und habe da auch mehr Lust drauf.

Zum anderen habe ich viele Arbeitskollege n welche auch Motorrad fahren und das gibt mir immer mehr Lust auf ein Motorrad.

Schreibt mal gerne eure Meinungen/Vorschläge/Ratschläge rein, danke :).

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Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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