Praktische Prüfungsangst?

Hallo,

Ich hatte vor einigen Wochen meine erste Praktische Prüfung, welche vorerst gut ablief, ich jedoch leider aufgrund eines Missverständnis durchgefallen war, diese Prüfung nicht bestanden hatte. Meine Fahrlehrerin hatte dann direkt einen neuen Termin ausgemacht, der auch früher als sonst war. Jedoch hatte dann meine Fahrlehrerin Urlaub und ich bekam den Chef der Fahrschule. Erst dachte ich, dass es keinen unterschied macht, ob ich den Fahrlehrer habe oder meine eigentliche Fahrlehrerin. Jedoch hatte ich starke Probleme mit diesem Fahrlehrer, ich wurde kritisiert und korrigiert und erst war das auch verständlich aber dann musste ich neues lernen (2 Tage vor meiner Prüfung) was mich etwas verunsicherte, weil mir das zu plötzlich kam. Dazu wurde ich dann direkt an dem Tag, wo ich meine zweite Prüfung hatte, extrem von dem ersatz Fahrlehrer kritisiert und teils angeschrien, was mich so stark verunsicherte und ich mich dann auch stark unwohl gefühlt hatte. Ich merkte auch während der Prüfung, was für eine „Angst“ ich hatte und wie unsicher ich eigentlich war (Und so hatte ich mich während meiner ersten Prüfung nicht gefühlt, das war wirklich nur böses Unglück). Ich hatte natürlich dann auch nicht meine zweite Prüfung bestanden und jetzt bin ich unsicher, wie ich denken soll.

ich will unbedingt meinen Führerschein haben und trotzdem zweifle ich, weil ich nicht weiß, ob ich überhaupt fahren kann oder ich eher gesagt auch extreme Angst vor der nächsten Prüfung habe.

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Ich hab dabei mein LKW Führerschein zu verlängern lassen, habLKW Klasse 2 erstmalig 1988 erworben und PKW Klasse 3 im Jahr 1983 ist das richtig ausgefüllt?

Ist das richtig wenn in der ärztlichen Bescheinihung steht, dass von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraph 11 Absatz 9 und Paragraph 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerrlaubnis-Verordnung.

Meiner Meinung ist das falsch, da ich C1 und C1E überhaupt nicht verlängern kann und vor allem verlängern muss. Ich hab PKW Führerschein Klasse 3 im Jahre 1983 erworben und brauche keine C1 und C1E verlängern. Aus dem einfachen Grunde weil ich Bestandsschutz habe und die Führerscheinklasse vor 1999 erworben habe.

Die Ärztin sagt, dass das Landratsamt das richtig einträgt. Das ist aber falsch. Dann hätte ich ja nach 1999 verlängert und müsste dann immer ärztliche Untersuchungen betahlen um das gehtces mir. Ich komme dann aus der Sache nicht mehr raus auch wenn ich kein LKW mehr fahre, muss ich dann ärztliche Untersuchungen machen lassen.

Die Ärztin möchte es nicht abändern. Soll ich C1 und C1E selber durchstreichen. Schliesslich bin ich gekommen für eine ärztliche Untersuchung vom LKW und nicht für PKW.

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