Soll ich diese WhatsApp an Fahrlehrer abschicken?

„Ich kann mich auch nicht unbedingt besser konzentrieren, wenn ich zu stark unter Druck steh, mich zu stark unter Druck zu setzen, hat in der Oberstufe auch schon zu dem ein oder anderen Blackout gesorgt und wenn mir jmd vermittelt, dass er bezweifelt, dass ich bestehe, macht das die Situation nicht unbedingt besser und mich nicht grad weniger nervös. Ich weiß tatsächlich auch selbst wirklich nicht, woran es liegt, dass ich mich beim Autofahren so dumm anstelle.“

Keine Ahnung ob ich das echt abschicken soll

ich fahr halt allgemein nicht sonderlich gut, mich machen andere Autofahrer leicht nervös, brauch lange bis ich was drin hab, kann Sachen nicht ganz so gut einschätzen und hab Schwierigkeiten mit unbekannten Strecken

Ich weiß selbst nicht genau woran das liegt, auch wenn ich ne Vermutung hab.

Auf jeden Fall redet er ziemlich abwertend über mich und mit mir…

Möchte ständig von mir wissen, warum ich mich so dumm anstelle, das nicht hinbekomme, vermittelt mir, dass das alle auser ich problemlos können und es bei mir Gründe dafür geben muss (da oben ist was nicht ganz richtig bei dir)

Vermittelt mir, dass ich wahrscheinlich nochmal durchfallen werde und das die letzte Prüfung sein wird und er bezweifelt, dass ich bestehe. Hat auch schon vermutet dass ich ungeeignet für den Führerschein sei und wahrscheinlich bald einen Unfall bauen werde

Ich kann unter Druck erst recht keine guten Leistungen abrufen, weiß ich aus der Schulzeit und mich macht das noch nervöser, wenn er da sitzt und denkt ich falle durch.

Führerschein, Führerscheinprüfung
Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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