Kann ich mein Führerschein trotzdem machen?
Ich bin 17 Jahre alt und wurde angezeigt vor 2-3 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und die hab eine Vorladung bekommen hab aber ein Anwalt geholt und die Anzeige geht halt immernoch weiter hab mich für den Führerschein angemeldet und hab bald ein Termin beim straßenverkehrsamt gibt es vielleicht Probleme das die nein sagen weil das noch ein offenes Verfahren ist
Also weil das ein offenes Verfahren ist ob ich währenddessen trotzdem den Führerschein machen darf
2 Antworten
Das offene Verfahren ist nicht wegen einer Straftat, die mit dem Straßenverkehr zusammenhing. Dementsprechend beeinträchtigt es den Führerschein nicht.
Rein theoretisch könnte im Fall einer Verurteilung noch was passieren, weil Jugendgerichte bei den erzieherischen Auflagen, die sie den Verurteilten machen dürfen, sehr großen Gestaltungsspielraum haben. Theoretisch könnte das Gericht dir verbieten, den Führerschein zu machen. Ist aber auch wieder unwahrscheinlich, denn erzieherisch sinnvoll sind natürlich solche Auflagen, die irgendwie mit dem angerichteten Unrecht in Zusammenhang stehen und erneut, es geht ja um nichts was mit dem Straßenverkehr zu tun hat.
Das offene Verfahren ist nicht wegen einer Straftat, die mit dem Straßenverkehr zusammenhing. Dementsprechend beeinträchtigt es den Führerschein nicht.
Die Tat hat zwar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun, aber es handelt sich dennoch um eine Gewalttat.
§11 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde
Es wäre wenig überraschend, wenn die Behörde das Ergebnis der Verhandlung abwartet, bevor sie den Antrag weiter bearbeitet.
Auch Vorbestrafte dürfen eine Fahrerlaubnis machen, solange die Vorstrafe keine Verkehrsstraftat war, und deswegen ein Fahrverbot oder Führerscheinsperre ausgesprochen wurde.
Keine Sorge. Wenn sich durch die Tat Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bieten, was beispielsweise bei gefährlicher Körperverletzung der Fall sein kann, wird derjenige einer MPU zugeführt.
Das ist ja assi. Dann sitzen die auch noch im Auto .