Kann ich mein Führerschein trotzdem machen?


13.08.2024, 16:52

Also weil das ein offenes Verfahren ist ob ich währenddessen trotzdem den Führerschein machen darf

2 Antworten

Das offene Verfahren ist nicht wegen einer Straftat, die mit dem Straßenverkehr zusammenhing. Dementsprechend beeinträchtigt es den Führerschein nicht.

Rein theoretisch könnte im Fall einer Verurteilung noch was passieren, weil Jugendgerichte bei den erzieherischen Auflagen, die sie den Verurteilten machen dürfen, sehr großen Gestaltungsspielraum haben. Theoretisch könnte das Gericht dir verbieten, den Führerschein zu machen. Ist aber auch wieder unwahrscheinlich, denn erzieherisch sinnvoll sind natürlich solche Auflagen, die irgendwie mit dem angerichteten Unrecht in Zusammenhang stehen und erneut, es geht ja um nichts was mit dem Straßenverkehr zu tun hat.


migebuff  13.08.2024, 20:17
Das offene Verfahren ist nicht wegen einer Straftat, die mit dem Straßenverkehr zusammenhing. Dementsprechend beeinträchtigt es den Führerschein nicht.

Die Tat hat zwar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun, aber es handelt sich dennoch um eine Gewalttat.

§11 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde

Es wäre wenig überraschend, wenn die Behörde das Ergebnis der Verhandlung abwartet, bevor sie den Antrag weiter bearbeitet.

Auch Vorbestrafte dürfen eine Fahrerlaubnis machen, solange die Vorstrafe keine Verkehrsstraftat war, und deswegen ein Fahrverbot oder Führerscheinsperre ausgesprochen wurde.


zocker0796  13.08.2024, 16:55

Das ist ja assi. Dann sitzen die auch noch im Auto .

migebuff  13.08.2024, 17:19
@zocker0796

Keine Sorge. Wenn sich durch die Tat Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bieten, was beispielsweise bei gefährlicher Körperverletzung der Fall sein kann, wird derjenige einer MPU zugeführt.