Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 37%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Bin ich linksextrem?

Seitdem ich links für mich entdeckt habe beschäftige ich mich damit. Ich bin links und unterstütze das und mir kann es nicht mehr links genug sein. Ich bin der Meinung das alle die noch nicht links sind bald vom Zahn der Zeit gefressen werden weil immer mehr Menschen klar gegen Rechts sind. Rechts sollte als Schlagwort verwendet werden um Aufmerksamkeit zu stiften. Jeder der noch noch nicht 100% links ist unterstützt immer indirekt die rechten. Ich finde die Ampel macht sehr gute Arbeit und ich finde es gut das wir Hand in Hand mit unserer Ukraine gehen und kämpfe für die Nato und Eu Aufnahme der Ukraine. Wir sind alles die selbe Erde und Menschen. Ich finde Migration gut und lerne andere Kultur kennen. Ich finde Deutschland ist nicht wichtig und es ist in Ordnung wenn wir für andere Kulturen ein bisschen zurückstecken. Wir haben genug Aufmerksamkeit durch unsere schlimme Deutsche Geschichte. Ich finde man solle an Schulen erklären warum rechts nie gut sein kann und den Kindern links an die Hand geben damit wir eine tolle Zukunft haben. Ich finde jeder Kapitalist ist Menschenfeindlich und Ausbeuter aber legal über das Gesetz. Moderne sklaverei muss abgeschafft werden. Grundeinkommen Bedingungslos und Vermögen verteilt. Ich bin für das Tempolimit aber nicht weil es gefährlich ist ohne Tempolimit zu fahren. Ich gebe zu das das Gegenteil bewiesen ist aber ich möchte nicht das Kapitalisten eine Bühne haben um mit Luxusautos zu protzen. Die Luxusautos sollten dem Staat vorbehalten werden und gehören nicht in Zivile Hände. Es reichen 100ps um die Eltern zu besuchen und man braucht kein Luxus Soundsystem im Auto das belastet mitmenschen. Ich finde die private Krankenversicherung gehört verboten weil das reiche bevorzugt. Alle verdienen die selbe Behandlung. Fleisch sollte vom Staat rationiert werden. Sogar Bodybuilder brauchen das nicht. Erbschaft sollte stark besteuert werden. Erben haben nie gerabeitet

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