Wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine Mpu oder einen Abstinenznachweis erbringen muss?

Im Dezember23 wurde ich wegen Besitz/Handel von btm in mehreren fällen (nicht geringe Menge Cannabis ) zu 2 Jahren Bewährung verurteilt. Ohne weitere Auflagen oder Weisungen.

es wurde auch nichts direkt bei mir zuhause oder persönlich gefunden bis auf eine leeres bagg mit anhanfrungen. Sondern nur nachgewiesen aufgrund von Datenauswertungen von Handy(Bilder/chatprotkoll/encro Chat Auswertungen von dritten

es wurde auch direkt im Dezember eine mistra45 Mitteilung ans die FSsT geschickt mit angewendeten Paragrafen

Stgb 27, 52, 53, 56

Btmg 29A abs 1 nr 2 , 29 abs 1 nr 3

es gab dazu kein Bezug zum Straßenverkehr, oder Ereignise in der Öffentlichkeit

keine Blut/Urin Test Seiten der Polizei oder dem Gericht.

ich konnte dem Gericht jedoch im Dezember ein Urintest eines Labor vorlegen der negativ war, und den nicht vorhanden Konsum belegen konnte(habe ich freiwillig ohne Aufforderung gemacht da es mir mein Anwalt zu dieser Zeit empfohlen hat)

ich habe auch dem Gericht gesagt das bei mir kein Konsum vorlag in den letzten Jahren.

nun nach über 4 Monaten habe ich immer noch keine Post von der FSsT bekommen.

Soll ich da mal ein antrage auf Akten Einsicht bei der FSsT beantragen um Klarheit zu erlangen oder wäre das kontraproduktiv.

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bewährung, Cannabis, Fahrerlaubnis, Folgen, Verurteilung, Btm-eintrag, Führerscheinstelle

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