Fahrerflucht?

7 Antworten

Im Raum steht also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB.

Das erste, was man dazu wissen sollte, ist, dass diese Tat nur bei Vorsatz strafbar ist. § 15 StGB besagt:

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

In § 142 StGB ist fahrlässiges Handeln nicht mit Strafe bedroht. Das bedeutet grob gesagt: Dieser Tatvorwurf kann dir nur gemacht werden, wenn du den Unfall auch bemerkt hast.
Das wird im Rahmen der Ermittlungen u.a. durch deine Aussage (wenn du eine machst, wozu du nicht verpflichtet bist), durch die Unfallschäden, den Unfallhergang und die sonstigen Umstände des Unfalls (Ort, Zeit, etc.) bewertet. Es kann auch ein Gutachter zum Einsatz kommen, der beurteilt, ob du den Unfall bemerken konntest. Wenn am Ende festgestellt wird, dass du den Unfall nicht bemerken konntest, liegt keine Strafbarkeit wegen § 142 StGB vor.
Allerdings wird man dir für die Verursachung des Unfalls dann eine Ordnungswidrigkeit vorwerfen. Wenn es sich dabei um einen A-Verstoß handelt, kommen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf dich zu. (Wenn eine Unfallflucht festgestellt wird, ist das ebenfalls ein A-Verstoß).

Als nächstes geht es um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die ist in § 69 StGB geregelt und kommt nur bei vorsätzlichem Handeln in Betracht, weil ja bei fahrlässigem Handeln gar keine Straftat vorliegt.
Dort ist beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Abs. 2 Nr. 3 ein "bedeutender Schaden" gefordert. Dieser Begriff wird von Gerichten unterschiedlich bewertet, bewegt sich aber ungefähr bei 2000€ (kann auch 1500€ oder 2500€ sein). Wenn der Fremdschaden unter diesem Wert liegt, sollte die Fahrerlaubnis nicht in Gefahr sein. Bei einem Fremdschaden darüber, sollte mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Bestraft werden kann letztlich nur der tatsächliche Fahrer. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, kann auf den Fahrzeughalter aber eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage zukommen. Behörden haben aber gewisse Ermittlungsmöglichkeiten und in deinem Fall scheint es einen Zeugen zu geben, der den Unfall beobachtet hat. Der könnte dich ggf. identifizieren.

Die Versicherung wird den Fremdschaden bezahlen, könnte den Versicherungsnehmer bei Vorliegen einer Unfallflucht aber ggf. bis zu 5000€ in Regress nehmen.

3 Punkte in Flensburg

Azfbauseminar

verlängerung Probezeit auf 4 Jahre

Fahrverbot für bis zu 3 Monate

Geld - oder Freiheitsstrafe

und bei Fahrerflucht ist es egal wie groß der Schaden ist und ob man es gehört hat oder nicht ist auch egal, dann könnte ggf. auch noch ein Verwahrngeld für zu laute Musik fällig werden

und wenn es dein Vater weiß wird es wohl zeugen geben die es ggf. schon der Polizei gemeldet haben


HfPol110  14.08.2024, 08:15

Bei 3 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Iggemeier  14.08.2024, 16:08
@HfPol110

Ab 8 oder Fahrerflucht mit Hohen Schaden oder schweren Verletzungen an Personen und bei den letzten beiden auch nur durch richterliche Entscheidung

Leute können viel behaupten, wenn der Tag lang ist, das muss erst mal überprüft werden ob du sowas zu verantworten hast oder nicht.

Wenn du es selber nicht mal gemerkt hast, dann kann es sich nicht um einen bevorstehenden Weltuntergang handeln.

Ich hab hier eine ähnliche Situation.

straftat VU-S mit Flucht (§ 142 StGB)

Mein Führerschein wurde an der Haustüre noch beschlagnahmt.
Definitiv wird auf dich zukommen

• Geldstrafe nach Netto Gehalt
• Verlängerung der Probezeit um 4j
• Fahrverbot
• Aufbauseminar
•Punkte in Flensburg
• evtl. Führerschein Entzug mit Sperre zur neuerteilung einer Fahrerlaubnis (Richtet sich nach Schadenhöhe und Laune des Richters)
• Regress bis 5.000 Euro der Versicherung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als Fahranfänger wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und du musst somit nach einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Zudem erhältst du eine Geldstrafe.

lg