Strafanzeige wegen misshandeln von Schutzbefohlenen auch nach der verjährungsfrist Frist stellen?

Hallo,

ich wollte eigentlich nur fragen ob es irgend einen Sinn macht einen Strafantrag.

Folgende Situation: Ich wurde in meiner Kindheit wiederholt körperlich und seelisch misshandelt. Bei einem der schlimmsten Erlebnisse die ich erlebt hatte, ich war wohl gerade vierzehn Jahre alt, prügelte mich meine Mutter so das die Nachbarin klingelte. Spezial für dieses Ereignis, es waren noch einige andere weniger schlimme, weniger schlimm in den fettesten Anführungszeichen, hätte ich auch Beweise. Nachbarn, Geschwister solche Sachen. Zeugenaussagen eben.

Jetzt ist aber so dass das seit fast 2 Jahren verjährt ist und ich, jedenfalls wüste ich nicht wie, keine fortlaufende Misshandlung, die es gegeben hat und die noch nicht verjährt ist, beweisen kann. Jedenfalls wüsste ich nicht wie.

Einzig das würde meiner Aussage Nachdruck verleihen, das meine Schwester für zwei Jahre in einer Pflegefamilie war.

Ich weiß nicht. Irgendwie habe ich das Bedürfnis das zu machen... und sei es nur als eine späte Erinnerung im Sinne von "für dich ist es vielleicht vorbei aber für mich nicht". Es geht mir auch nicht um Geld. Im Gegenteil ich wäre sogar bereit ihre Anwaltskosten zu zahlen wenn ich sie dafür nur vor ein Gericht zerren könnte. Selbst wenn sie dann freigesprochen wird.

Würdet ihr das tun? Sollte ich das tun? Ich glaube ich könnte es in einem Jahr bereuen es nicht getan zu haben... und dann wäre es endgültig zu spät.

Mutter, Beziehung, Recht, Eltern, Anzeige, Familienprobleme, misshandlung, Psyche, Strafanzeige, Streit, Verjährung