Guten Tag, ein Freund von mir wollte P2NP herstellen. Da dies zur Herstellung von Drogen missbraucht wird, wollte er aber die Chemikalien dafür nicht auf seinen Namen bestellen. Deshalb bat er mich ihm zu helfen wie und wo er diese anonym bestellen könnte. Dabei half ich ihm und suchte ihm die Informationen heraus. Zu einer Bestellung kam es auf Grund einer Verhaftung aber nicht. Wie ich nun herausfand fällt P2NP unters Grundstoffüberwachungsgesetz und der alleinige Versuch der Herstellung ist strafbar. Meine Frage ist ob ich mich mit der Hilfe durch Informationsweitergabe bei dem Versuch einer Herstellung von P2NP trotz meiner Unwissenheit des Verstoßes gegen das GÜG strafbar gemacht habe und welche Strafe ich zu erwarten hätte? Meine Hilfe dabei ist der Polizei bekannt und ich habe bis auf dass ich bisher keine Berührungspunkte mit Chemie hatte oder dem GÜG, keine Nachweise dass ich keine Ahnung von dem Verstoß hatte.