Hallo,
allgemein ist ja bekannt, dass man gemäß §35 StVO als freiwilliger Feuerwehrler auch mit dem Privat-PKW während der Anfahrt zum Gerätehaus Sonderrechte im geringen Maß ausüben darf, d.h. dass mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen usw. in Abwägung durchgeführt werden dürfen.
Häufig lese ich im Internet, dass i.d.R. bis zu 70kmh bei 50kmh bei Abwägung möglich sind.
Jetzt stelle ich mir die Frage, wie es sich damit verhält, wenn man noch in der Probezeit ist. Dort ist ja die Grenze 20kmh zu schnell -> Aufbauseminar.
Sollte man daher in der Probezeit besonders zurückhaltend fahren oder auch u.a. bis zu 20kmh zu schnell fahren.
Wie würdet ihr da verfahren? Wie schnell sollte man maximal fahren?