Sonderrechte während Feuerwehreinsatz trotz Probezeit?

4 Antworten

Das wird Dir hier leider niemand rechtssicher beantworten können. Denn leider sind die Paragraphen da relativ schwammig und vieles ist Ermessenssache des Richters.

So darfst Du, wie Du ja selbst schreibst, als Feuerwehrangehöriger im Einsatz durchaus Sonderrechte (keine Wegerechte) in Anspruch nehmen. Aber:
- die Inanspuchnahme erfolgt in Abwägung von Nutzen und Risiko
- mit der Inanspruchnahme darf niemand gefährdet werden

Grundsätzlich stellt sich also in jedem Einzelfall die Frage, ob die Inanspruchnahme der Sonderrechte tatsächlich gerechtfertigt ist/war. Hier kommt es dann u.a. auf den Einsatz und auf die Möglichkeiten des Feuerwehrangehörigen drauf an. Ein wenig zeitkritischer Einsatz wie "Katz auf Baum" oder ein frei stehender, brennender Mülleimer bei Regen, für den zudem nur wenig Personal benötigt wird ist da sicher eine andere Hausnummer wie das brennende Mehrfamilienhaus mit eingeschlossenen Personen oder der schwere Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzten, eingeklemmten Menschen.
Und die zeitnahe Anwesenheit eines Anwärters ohne abgeschlossene Grundausbildung ist auch anders zu werten als die eines der wenigen Lkw-Maschinisten, einer Führungskraft oder eines Atemschutzgeräteträgers.

Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Fahrer sein Pkw trotz Inanapruchnahme von Sonderrechten jederzeit unter Kontrolle hat. Von den Straßen- und Witterungsverhältnissen einmal abgesehen könnte hier auch die Erfahrung des Fahrers eine Rolle spielen. Eine gewisse Geschwindigkeitsübertretung ist bei entsprechenden Sicht. und Straßenverhältnissen für einen erfahrenen Fahrer sicher ein vertretbares Risiko. Für einen Fhrerscheinanfänger (Probezeit) sieht das vielleicht schon wieder anders aus.

Anders gesagt: Wenn auf der Fahrt nichts passiert, dann hast Du sicherlich nichts zu befrchten. Wirst Du geblitzt, dann füllst Du den Anhörungsbogen aus mit Nachweis des Einsatzes und die Sache ist meist schnell erledigt.

Passiert aber etwas oder hast Du es deutlich übertrieben, dann geht das Ganze vor Gericht - und dann haben Anwälte und Richter monate- oder jahrelang Zeit, die kleinsten Details auszuarbeiten, abzuwägen usw. - und dann kann es problematisch werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Ja, Du hast Sonderrechte. Sonderrechte dürfen aber nur unter gebührender Beachtung des Umfeldes in Anspruch genommen werden.

In BaWü sagt das Innenministerium dazu, dass in privaten PKWs keine Sonderrecht in Anspruch genommen werden soll; aber das ist für ein Gericht nicht bindend und auch nicht für die Strafverfolgungsbehörde.

Die meisten Verkehrsbußgeldbehörden sehen bei Verstößen die nicht mit Punkten versehen sind, wohl keine Probleme. Erfahren wirst Du das erst, wenn Du dann den Bußgeldbescheid bekommst.

Gesetzlich darfst du die Sonderrechte in Anspruch nehmen. Aber trotzdem Vorsicht, man muss grundsätzlich (egal ob mit oder ohne Signalanlage) auf Sonderrechtsfahrten vorsichtig und sicher unterwegs sein, also übertreibe es nicht! Gerade wenn dir noch die Praxiserfahrung fehlt.

Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt und viel Glück bei deinen Einsätzen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Wenn du Sonderrechte für dich in Gebrauch nimmst, dies so abgeklärt und genehmigt ist (auch von der Geschwindigkeit her) hast du keinerlei Konsequenzen zu befürchten

lg